Kraftfahrzeug Zulassung bei HalterwechselOnline erledigen

    Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

    Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses unverzüglich auf Ihren Namen ummelden lassen und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.

    Die Ummeldung Ihres bereits zugelassenen Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsstelle vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

    • Hauptwohnsitz,
    • Betriebssitz oder
    • Ihre Niederlassung haben.

    Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

    Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

    Hinweis: Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Hinweise für Offenbach am Main: Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter (IES:Offenbach am Main, St.)

    So funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    2. Zulassungsbescheinigung Teil 

      I

       & 

      II

       mit verdeckten Sicherheitscodes
    3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-

      Nr.

      )
    4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und 

      ggf.

       Sicherheitsüberprüfung (SP)
    5. IBAN

       (Konto) für den Einzug der 

      Kfz

      -Steuer des Halters
    6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de)
    7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

    So funktionierts:

    1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
    2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
    3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil 

      I

       & 

      II

       freilegen.
    4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

      • Kfz

        -Kennzeichen des Fahrzeugs und 

        ggf.

         Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil 

        I

         & II
      • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
      • eVB

        -Nummer der Versicherung zum Nachweis der 

        Kfz

        -Haftpflichtversicherung
      • IBAN

         - Halterkonto - für die 

        SEPA

        -Lastschriftverfahren (

        Kfz

        -Steuer)
    5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
    6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
    7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
    8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
    9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
    10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
    11. Zulassungsbescheinigung Teil 

      I

       & 

      II

       und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

    Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der 

    Kfz

    -Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) 

    bzw.

     Sicherheitsprüfung (SP).

    Online-Dienst

    Zum Online-Dienst

    ID: L100001_395781652

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Zuständigkeit

    Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.

    Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.

    Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können.

    Die Migrationsberatung ist im Jahr 2024 an folgenden Terminen mit einem Infostand im Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main vertreten:

    Donnerstag, 21.03.2024 von 15 bis 17 Uhr

    Dienstag, 25.06.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Montag, 16.09.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Mittwoch, 20.11.2024 von 10 bis 12 Uhr.

    Der Infostand wird an diesen Terminen im Beratungsbereich des Bürgerbüros an zentraler Stelle präsent sein. Die Migrationsberater*innen möchten an diesen Tagen über die vielfältigen Beratungsangebote informieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr


    Termine können Sie Online buchen.

    In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon: 069 80651

    E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

    E-Mail: einbuergerung@offenbach.de

    E-Mail: staatsangehoerigkeit@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
    • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

    Achtung: Sie müssen in der Regel weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung mit Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundesland. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde nach.

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Onlineverfahren möglich: ja, über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ummeldung (bei Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Persönliche Antragstellung: 

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen. 
    • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. 
    • Möchten Sie das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, können Sie auch weiterhin ein Wunschkennzeichen beantragen. 
      • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde 
    • Bei der Zuteilung eines neuen Kennzeichens bringt die Zulassungsbehörde die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. 
    • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. 

    Onlineverfahren: 

    • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf. 
    • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. 
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein. 
    • Bezahlen Sie die Gebühren mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich).
    • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden: 
      • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. 
      • Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. 
      • Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
      • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit. 
      • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
    • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
      • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
      • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post. 
      • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen. 

    Fristen

    Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel keine

    Kosten

    Je nach Umfang des Zulassungsvorgangs unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).

    Hinweise für Offenbach am Main: Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter (IES:Offenbach am Main, St.)

    • Verwaltungsgebühr:
      de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@1c2d0ca6,
      Zahlung per EC-Cash (mit PIN)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 14.11.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Autoverkauf, Transporter, Lkw, Autoummeldung, Vorführbefreiung, Kraftfahrzeug umschreiben, Kfz-Ummeldung, Auto, Kfz, Fahrzeuganmeldung, Pkw, Motorrad, Autohaus, Anmeldung, Fahrzeugschein, Umkennzeichnung, Halterwechsel, Zulassungsbezirk, KFZ ummelden, Kraftfahrzeug abmelden, Neuwagen, Gebrauchtwagen, Zulassungswesen, Kfz-Händler, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Autohändler, Sicherungsübereignung, Kaufvertrag, Vollmacht, Umschreibung, ummelden, Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English