Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen GewährungOnline erledigen

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Wenn Sie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.

    Beschreibung

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:

    • Frühförderung und Frühberatung behinderter Kinder und ihrer Eltern
    • Förderung der Integration geistig und körperlich behinderter Kinder in Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen
    • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
    • Hilfe zur schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf
    • Hilfe zum Besuch einer Hochschule
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
    • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

    Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Weiterhin müssen Leistungsberechtigte einen Eigenbeitrag aus ihrem Einkommen oder Vermögen zahlen, sofern dieses eine bestimmte Höhe überschreitet. Bestimmte Leistungsgruppen sind von der Heranziehung zu einem Eigenbeitrag allerdings grundsätzlich ausgenommen. Für die Berechnung des Betrages gelten besondere Regelungen.

    Hinweise für Offenbach am Main: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe) (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Online-Antrag des LWV-Hessen auf Leistungen der Eingliederungshilfe

    ID: L100001_391649368

    Beschreibung

    Stellen Sie den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe online. Der LWV Hessen ist für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abschluss der Schulausbildung zuständig. Wenn die Leistungen erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden, ist der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in dessen/deren Bezirk sich die antragstellende Person tatsächlich aufhält, zuständig. Diese Regelung entfällt zum 01.01.2024.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist

    • bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule oder
    • wenn die Leistungen erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden

    der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk sich der Empfänger der Hilfe tatsächlich aufhält.  Sie können den Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Diese ist verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

    Für Leistungen nach Abschluss der Schulausbildung ist der Landeswohlfahrtverband Hessen zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Sozialamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Erreichbarkeit des Sozialamtes:
    Zur Klärung Ihrer Anliegen wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail oder Brief (per Post oder Einwurf in den Briefkasten am Stadthaus, Berliner Str. 60) an Ihre*n Ansprechpartner*in, eine telefonische Erreichbarkeit besteht täglich von 10 – 12 Uhr (Telefonsprechzeiten).

    Sofern Sie noch keine*n Ansprechpartner*in haben, können Sie über unser Kontaktformular oder auch telefonisch unter 069/8065-3584 oder -2686 mit der Zentralen Beratungs- und Servicestelle des Sozialamtes (ZeBuSS) Kontakt aufnehmen. Die ZeBuSS ist montags bis donnerstags von 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr, freitags von 9 – 12 Uhr telefonisch erreichbar, eine persönliche Vorsprache in der ZeBuSS ist dienstags und donnerstags von 10 – 12 Uhr möglich.

    Online Leistungen des Sozialamtes: 

    Aktuelles:

    Hinweise zum Start der Bildungskarte

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Sozialamtes:
    Telefonische Erreichbarkeit besteht täglich von 10 – 12 Uhr (Telefonsprechzeiten) bei der zuständigen Sachbearbeitung.

    Die ZeBuSS ist montags bis donnerstags von 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr, freitags von 9 – 12 Uhr telefonisch erreichbar unter 069 8065 3584.

    Persönliche Vorsprache:
    Eine persönliche Vorsprache in der ZeBuSS ist dienstags und donnerstags von 10 – 12 Uhr möglich. Adresse: Stadthaus, Berliner Str. 60, 6. Stock.

    Kontakt

    Telefon: 069 80653584

    Telefax: 069 80653271

    E-Mail: sozialamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.

    • Nachweis über die Behinderung
    • sämtliche Einkommensnachweise
    • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Um eine möglichst effektive Förderung des behinderten Menschen zu erreichen, stellt der Sozialhilfeträger möglichst früh gemeinsam mit dem behinderten Menschen, dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt und eventuell mit dem Jugendamt bzw. der Arbeitsagentur einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 10.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Werkstätten für behinderte Menschen, Pflegeleistungen, Eingliederungshilfe für Behinderte, Förderung, besondere Wohnformen, Eingliederungshilfe, Rehabilitation, Integration, Teilhabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English