Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Antrag auf eine Baugenehmigung stellen

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.

    Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

    Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen. 


    Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben. 

    Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein. 

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

    Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)

    Grundsätzlich bei Neubauten und wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden bzw. deren Nutzung. Mit der Realisierung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn zuvor die Baugenehmigung erteilt und der Baubeginn angezeigt wurde

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Baubüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Geehrte Kundinnen und Kunden,

    das neue und umgebaute Baubüro eröffnet wieder am Montag, den 03. Juli 2023.

    Unsere neuen Öffnungszeiten lauten wie folgt:

    Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: Geschlossen

    Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte über die Telefonnummer 069 / 8065 3070 oder schreiben Sie uns eine e-Mail an das Baubüro.

    Bei der Terminvergabe benötigen wir von Ihnen die Lagedaten des betroffenen Grundstücks in Form von Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück, sollte es sich um ein Außenliegendes oder auch unbebautes Grundstück handeln.

    Weiterhin benötigen wir die Info, ob Sie eine Beratung zum Bauordnungsrecht, Stadtplanungsrecht oder sogar beides benötigen.

    Das neue Baubüro befindet sich im Erdgeschoss des Stadthauses, nun allerdings auf der Seite des Hugenottenplatzes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: Geschlossen

    Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 80653070

    E-Mail: baubuero@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - Bauaufsichtsamt

    Aktuelles

    Bei der Verwirklichung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung das Bauaufsichtsamt zuständig ist.

    Die Bauaufsicht bearbeitet Bauanträge, erteilt oder versagt die Baugenehmigungen. Sie schreitet ein, wenn ohne Genehmigung gebaut wird oder sich Gefahrenzustände an Bauwerken ergeben.

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Öffnungszeiten

    Nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 069 80652564

    Telefon: 069 80652542

    Telefax: 069 80653444

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Vordrucken erhalten sie unter dem beigefügtem Link zu Bauvorlagen.

    Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)

    • Bauantragsformular
    • amtlicher Lageplan
    • Freiflächenplan
    • Baubeschreibung
    • Berechnungen
    • Bauzeichnungen
    • GrundrisseSchnitte

    Voraussetzungen

    Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie als Bauherrschaft müssen den Bauantrag mit den erforderli-chen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet, einreichen.
    Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Kann der Bauantrag aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, kann sie diesen zurückweisen. Einzelne Bau-vorlagen können nachgefordert werden. 
    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegen-stehen. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entschei-dung digital über das Bauportal oder analog mit: 
    -    die Baugenehmigung wird erteilt,
    -    nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    -    der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.

    Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)

    • Bearbeitungsdauer:3 Monate
      Bei Vollständigkeit der Unterlagen

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, welche Stellen beteiligt werden müssen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. 

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich, außer beim Abbruch, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.

    Hinweise für Offenbach am Main: Baugenehmigung (Bauantrag) (IES:Offenbach am Main, St.)

    • Verwaltungsgebühr: 51.13 EUR
      de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@78b32b93, de.tsa.infodienste.Zahlungsweise@3af1fdcd,
      Baugenehmigungen mit einer Gebühr bis zu 300,00 € werden im Regelfall direkt zugeschickt. Die Gebühr ist nach Erhalt der Baugenehmigung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Baugenehmigungen mit einer Gebühr über 300,00 € sind vorab zu bezahlen. Bei Abholung ist der Nachweis der Zahlung vorzulegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit und der ordnungsgemäßen Abführung der Abgase durch den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen (dies ist z. B. der bevollmächtigten Schornsteinfeger) in Betrieb genommen werden.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

    Hausbau, Bauen, Freizeitpark, Hochhäuser, Anlagen, Verkaufsstätten, Baugenehmigungsverfahren, Sonderbau, Gaststätten, Schulen, Campingplätze, Hallen, Krankenhäuser, Errichtung, Großgaragen, Nachbarbeteiligung, Baubeginn, Vergnügungsstätten, Warenhäuser, Parkhäuser, Wohnungsbau, Bauantrag, HBO, Warenlager, Gebäude, Bürogebäude, Kindergarten, Kindergärten, Einkaufsmärkte, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Wohnheime

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de