Reisepass AusstellungOnline erledigen

    Reisepass beantragen

    Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

    Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

    Hinweise für Offenbach am Main: Reisepass (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Zur Statusabfrage

    ID: L100001_383030975

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Bürgerbüro am 22.04.24 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.

    Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.

    Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können.

    Die Migrationsberatung ist im Jahr 2024 an folgenden Terminen mit einem Infostand im Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main vertreten:

    Dienstag, 25.06.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Montag, 16.09.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Mittwoch, 20.11.2024 von 10 bis 12 Uhr.

    Der Infostand wird an diesen Terminen im Beratungsbereich des Bürgerbüros an zentraler Stelle präsent sein. Die Migrationsberater*innen möchten an diesen Tagen über die vielfältigen Beratungsangebote informieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr


    Termine können Sie Online buchen.

    In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon: 069 80651

    E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

    E-Mail: einbuergerung@offenbach.de

    E-Mail: staatsangehoerigkeit@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

    • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

    • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Offenbach am Main: Reisepass (IES:Offenbach am Main, St.)

    Das biometrische Foto, die Fingerabdrücke und die Unterschrift können Sie direkt im Bürgerbüro an unseren Terminals anfertigen lassen. Kommen Sie dazu bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin (mind. 15 min vorher); die Terminals mit mehrsprachiger Benutzeroberfläche befinden sich im Wartebereich zwischen Kassenautomat und Theke.
    Hinweis: Für Kinder kann das biometrische Foto im Bürgerbüro nur angefertigt werden, wenn sie größer als 120 cm sind. 
    Das Nutzungsentgelt beträgt 3,40 € und wird zusammen mit den Pass- oder Ausweisgebühren erhoben.

    WICHTIG:

    Sofern Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen möchte, muss zur Prüfung der Identität das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.

    Weitere Informationen zum Kinderreisepass finden Sie hier.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

    • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Kosten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Bemerkungen

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
     

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
     

    In einige Länder - zum Beispiel in die USA - wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Biometrischer Reisepass, Pass, Elektronischer Reisepass, Europapass, Urlaub, verreisen, Reiseausweis, Identifikation, Ferien, ePass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de