Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen UmgangOnline erledigen

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

    Beschreibung

    Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.

    Hinweise für Offenbach am Main: Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich) (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Waffen, Jagd und Sprengstoff

    Aktuelles

    Beschreibung

    Wichtige Information:

    Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Diese kann unter den folgenden Rufnummern erfolgen:

    069/8065 - 2819

    Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrecht@offenbach.de (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 069 80652819

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - Ordnungsamt

    Aktuelles

    Wichtige Information:

    Das Ordnungsamt Offenbach führt bis auf Weiteres keine offene Sprechstunde durch. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder per Briefpost vorzubringen. Die Sachgebiete des Innendienstes sind regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen. Die Stadtpolizei ist rund um die Uhr erreichbar.

    Die Einbürgerungsstelle wechselt zum 01.03.2024 ins Bürgerbüro.
    Mit dem Umzug wird sich das Verfahren für die Einbürgerung ändern. Aus diesem Grund kann ab sofort ein Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden.
    Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht mehr möglich.
    Sie können ab 18. März über den Terminplaner(dort gibt es Infos zu den Terminarten), Termine zur Erstberatung und Antragstellung buchen. Termine zur Urkundenübergabe werden ab Ende März zur Verfügung stehen.
    Alle Antragstellenden, die bereits Unterlagen eingereicht haben, werden vom Bürgerbüro kontaktiert.

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Gewerbeangelegenheiten, waffen-, sprengstoff- und jagd- sowie fischereirechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen von Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Volksfesten, das Fundbüro, Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden und vieles mehr.

    Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen). Mit seinem Außendienst überwacht es die Einhaltung der Verkehrsregeln und verhängt gegebenenfalls auch Verwarnungs- und Bußgelder.

    Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main sorgt die Stadtpolizei, die beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main. 

    Weitere Sachgebiete des Ordnungsamtes kümmern sich um Verstöße gegen abfall- oder immissionsrechtliche Vorschriften und greifen ein, wenn die Gesundheit von Menschen ist oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind (Wohnungsverwahrlosung, tierische Schädlinge). Um zu verhindern, dass überhaupt Gefahren entstehen, initiiert oder fördert das Ordnungsamt zahlreiche Präventionsprojekte und betreibt die Geschäftsstelle für kommunale Prävention.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Wichtiger Hinweis: 
    Das Ordnungsamt Offenbach führt aktuell keine offene Sprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder Briefpost vorzubringen. Nach vorheriger Absprache ist eine persönliche Vorsprache möglich.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis / Reisepass,
    • Lehrgangsbescheinigung,
    • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
    • Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
    • gültiger Jagdschein (Jäger)

    Voraussetzungen

    • körperliche Eignung
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
    • Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang, zu stellen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 - 250,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (AK Internet) am 11.04.2014

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Böllerpulver, Nitrozellulosepulver, Laden, Wiederladen, Läden, Vorderladerwaffen, Pulverschein, explosionsgefährliche Stoffe, Sportschütze, Schießen, Böllerschützen, Schwarzpulver, Patronenhülsen, Jäger, Brauchtum, Vorderladerlehrgang, Sprengstoffschein, Explosionsgefährliche Stoffe, Böllerlehrgang, Schießpulver, Böllerschießen)

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de