Hundesteuer AbmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Hinweise für Offenbach am Main: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Hund online abmelden

    ID: L100001_382988024

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine 
    offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre 
    Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die 
    entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
    aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag 
    in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.

    Kämmerei:
    - Haushaltswesen
    - Controlling
    - Steuerverpflichtungen der Stadt
    - Kapital- und Schuldenverwaltung
    - Versicherungen
    - Beteiligungen

    Stadtkasse:
    - Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    - Buchführung
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
    - Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)

    Kommunale Steuern:
    - Festsetzung von kommunalen Abgaben
      (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
      Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)

    Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten 
    finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen 
    Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von 

    Montag – Freitag
    08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.

    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Die Abteilungen Stadtkasse und 
    Kommunale Steuern sind telefonisch
     

    Montag – Freitag
    08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

    oder per E-Mail für die Themenbereiche: 

    Vollstreckung:
    Vollstreckung@offenbach.de

    Stadtkasse:
    finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de

    Kommunale Steuern:
    kassensteueramt@offenbach.de

    für Sie erreichbar.

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung. 

    Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement

    Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    kommunale Steuern, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hunde abmelden, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de