Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

    Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall

    Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.

    Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.

    Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.

    Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

    Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
     

    Hinweise für Offenbach am Main: Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall (IES:Offenbach am Main, St.)

    Zuständigkeit

    Die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Stadtgesundheitsamt

    Aktuelles

    Das Stadtgesundheitsamt ist Teil der Stadtverwaltung und für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig. Wir bieten verschiedene Dienstleistungen an. Zuständig sind wir für alle in der Stadt Offenbach gemeldeten Personen.

    Beschreibung

    Das Stadtgesundheitsamt beobachtet, beschreibt und bewertet die gesundheitlichen Situation der Offenbacher Bevölkerung. Es hat den öffentlichen Auftrag die Gesundheit der Bürgerschaft zu schützen und zu fördern.

    Wir beraten und informieren in Fragen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsgefährdung, Prävention und Krankheitsverhütung.

    In der Rubrik "Dienstleistungen" finden Sie Beratungs- und Informationsangebote sowie unsere Serviceleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Montag08:00 - 15:00 UhrDienstag08:00 - 15:00 UhrMittwoch08:00 - 14:00 UhrDonnerstag08:00 - 15:00 UhrFreitaggeschlossen


    Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Bitte nutzen Sie den Kontakt der entsprechenden Dienstleistung.

    Die Aufgaben des Stadtgesundheitsamtes sind vielfältig und zum Teil zeitintensiv. Sie benötigen deshalb für fast alle Dienstleistungen einen TERMIN.

    Ob Sie einen Termin benötigen können sie der gewünschten Dienstleistung entnehmen.

    Gerne können Sie auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen!

    Wir sind nur für die Stadt Offenbach zuständig. Sie wohnen nicht in Offenbach? Dann wenden Sie sich an ihr zuständiges Gesundheitsamt.
    Sie wohnen im Kreis Offenbach? Wenden Sie sich an: Gesundheitszentrum Kreis OF

    Kontakt

    Telefon: 069 80652111

    E-Mail: gesundheitsamt@offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
    • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
     

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat. 
    • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen. 
    • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.

    Fristen

    Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlausung, Pediculus humanus capitis, Pedikulose, Läuse, Kopflaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de