Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Hinweise für Offenbach am Main: Leichenpass (IES:Offenbach am Main, St.)

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Standesamt

    Aktuelles

    Das Standesamt Offenbach am Main ist für die Städte Offenbach am Main und Dietzenbach zuständig. Informationen zur Erreichbarkeit und den Dienstleistungen können Sie unten ersehen.

    Beschreibung

    Urkundenbestellungen

    Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen

    Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns. 

    Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.

    Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr

    Donnerstag von 13 Uhr bis 15 Uhr 

    Kontakt per E-Mail

    Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:

    Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de

    Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de

    Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de

    Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

    Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrnstraße 61

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@offenbach.de

    E-Mail: baby@offenbach.de

    E-Mail: hochzeit@offenbach.de

    E-Mail: sterbefall@offenbach.de

    E-Mail: urkunden@offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenpass, Leichenverordnung, Sterbefall, Feuerbestattung, Bestattungsinstitut, Bestatter, Bestattung, tot, Leichenüberführung, Tod, Leiche, Leichenaufbewahrung, Beerdigung, Leichenausgrabung, Überführung, Leichenhalle, Totenschein, Leichenwagen, Beerdigungsinstitut, Leichenwesen, Leichnam, Feuerbestattungsgesetz, Seebestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English