Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme als Erlaubnis- oder BefähigungsscheininhaberOnline erledigen

    Anzeige von Feuerwerken

    Das Abbrennen von Feuerwerk ist von Erlaubnisinhabern anzuzeigen. Wer keine Erlaubnis hat, benötigt dagegen eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks außerhalb von Silvester.

    Beschreibung

    Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4.

    Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht werden.

    Hinweise für Offenbach am Main: Anzeige von Feuerwerken (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

    Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter.

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung vom Aufbau und Abbrennen des Feuerwerkes zuständig.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
     

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Waffen, Jagd und Sprengstoff

    Aktuelles

    Beschreibung

    Wichtige Information:

    Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Diese kann unter den folgenden Rufnummern erfolgen:

    069/8065 - 2819

    Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrecht@offenbach.de (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 069 80652819

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - Ordnungsamt

    Aktuelles

    Wichtige Information:

    Das Ordnungsamt Offenbach führt bis auf Weiteres keine offene Sprechstunde durch. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder per Briefpost vorzubringen. Die Sachgebiete des Innendienstes sind regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen. Die Stadtpolizei ist rund um die Uhr erreichbar.

    Die Einbürgerungsstelle wechselt zum 01.03.2024 ins Bürgerbüro.
    Mit dem Umzug wird sich das Verfahren für die Einbürgerung ändern. Aus diesem Grund kann ab sofort ein Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden.
    Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht mehr möglich.
    Sie können ab 18. März über den Terminplaner(dort gibt es Infos zu den Terminarten), Termine zur Erstberatung und Antragstellung buchen. Termine zur Urkundenübergabe werden ab Ende März zur Verfügung stehen.
    Alle Antragstellenden, die bereits Unterlagen eingereicht haben, werden vom Bürgerbüro kontaktiert.

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Gewerbeangelegenheiten, waffen-, sprengstoff- und jagd- sowie fischereirechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen von Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Volksfesten, das Fundbüro, Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden und vieles mehr.

    Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen). Mit seinem Außendienst überwacht es die Einhaltung der Verkehrsregeln und verhängt gegebenenfalls auch Verwarnungs- und Bußgelder.

    Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main sorgt die Stadtpolizei, die beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main. 

    Weitere Sachgebiete des Ordnungsamtes kümmern sich um Verstöße gegen abfall- oder immissionsrechtliche Vorschriften und greifen ein, wenn die Gesundheit von Menschen ist oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind (Wohnungsverwahrlosung, tierische Schädlinge). Um zu verhindern, dass überhaupt Gefahren entstehen, initiiert oder fördert das Ordnungsamt zahlreiche Präventionsprojekte und betreibt die Geschäftsstelle für kommunale Prävention.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Wichtiger Hinweis: 
    Das Ordnungsamt Offenbach führt aktuell keine offene Sprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder Briefpost vorzubringen. Nach vorheriger Absprache ist eine persönliche Vorsprache möglich.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Lageplan mit eingezeichnetem Abbrennplatz und Absperrbereich
    • Kopie der Erlaubnis
    • Gegebenenfalls Kopie(n) Befähigungsschein(e) des/der eingesetzten Pyrotechniker
    • Angaben zu Art um Umfang des Feuerwerks und der verwendeten pyrotechnischen Gegenstände
    • Angabe der Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Objekten im Umkreis von 200 m
    • Gegebenenfalls Zustimmung des Grundstückseigentümers

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes.
    • Sofern die Erlaubnis die Fachkunde nicht enthält, benötigen sie zusätzlich den Befähigungsschein nach § 20 SprengG
    • Da insbesondere der Befähigungsschein befristet ist, muss dieser am Tag des Feuerwerks gültig sein
    • Die Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände, die Sie verwenden möchten, müssen eingetragen sein (außer Kategorien F1, F2, T1)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Kostenentscheidung
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
       

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen eine Anzeige machen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. 
    • Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft.
    • Nach erster Prüfung erhält das zuständige Regierungspräsidium eine Kopie der Anzeige.
    • Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch einladen.
    • Sie erhalten eine Anzeigebestätigung und einen Kostenbescheid
       

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Vor dem Feuerwerk)

    Antragsfrist: 4 Wochen (Vor dem Feuerwerk, wenn in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen)

    Kosten

    Gebühr ab 60.00 EUR bis 800.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Kontrolle von Feuerwerken sind in Hessen auch die Regierungspräsidien zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 01.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Kategorie F4, Pyrotechnik, Feuerwerk, Anzeige, Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23 Absatz 3, Erste SprengV, Feuerwerkskörper, Kategorie F3, Sprengstoffgesetz, SprengG, Sprengstoff, Großfeuerwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English