Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Online-Dienste

    Bewohnerparkausweis - Online Änderung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Bewohnerparkausweis - Online Neubeantragung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Bewohnerparkausweis - Online Verlängerung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Anwohner

    Anträge für Höchst können auch im Bürgeramt Höchst abgegeben werden. Die Weiterleitung an das Ordnungsamt erfolgt automatisch.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Servicezentrum Rund ums Auto - Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerhof 19

    60486 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache im Ordnungsamt ist nur mit Termin möglich. Diesen vereinbaren Sie am besten per Online-Terminvergabe oder E-Mail.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-43727((Hotline))

    Telefax: +49 69 212-9743347

    E-Mail: bewohnerparken@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Verlängerung Bewohnerparkausweis
    Bewohnerparkausweis Änderung
    Bewohnerparkausweis Neubeantragung

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Anwohner

    Gebühr gilt jeweils für die Ersterteilung und weitere Verlängerung/en. Für jede Änderung einer Erlaubnis: 5,00 Euro (pro Änderung): Gebühr 50.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Anwohner

    Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in einem Gebiet in Frankfurt, in dem das Bewohnerparken eingeführt ist und sind dort auch amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet. Personen mit eingetragener Auskunftssperre müssen eine Bestätigung der Auskunftssperre der ausstellenden Behörde vorlegen.

    Bemerkungen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Anwohner

    Parkausweis gilt 2 Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Parkausweis, Parkbevorrechtigung, Anwohnerparkausweis, Bewohnerparken, Parkverbot, Bewohnerparkausweis, Anwohner, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English