Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns über das
Umwelttelefon
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sie erreichen uns auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail unter umwelttelefon@stadt-frankfurt.de.
Öffnungszeiten des Umweltamtes
Montag - Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-39100(Umwelttelefon)
Telefax: +49 69 212-39140
E-Mail: umwelttelefon@stadt-frankfurt.de
Internet
Formulare
Baumfällgenehmigung
Weitere Informationen
Im Umweltamt sind alle umweltrelevanten Aufgaben der Stadtverwaltung, von der Information, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bis zu Schutz, Kontrolle und Analyse, zusammengefasst.
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumfällgenehmigung, Baumschutzsatzung, Baum, Genehmigung, Ausnahmeregelung, Baumrückschnitt, Baumschnitt, Baumschutz, Kommune