Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Galvanistraße 28

    60486 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie erreichen uns über das

    Umwelttelefon 

    Sprechzeiten

    Montag - Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
                                          13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 

    Freitag                       10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Sie erreichen uns auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail unter umwelttelefon@stadt-frankfurt.de.

    Öffnungszeiten des Umweltamtes

    Montag - Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr 

    Freitag 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-39100(Umwelttelefon)

    Telefax: +49 69 212-39140

    E-Mail: umwelttelefon@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Baumfällgenehmigung

    Weitere Informationen

    Im Umweltamt sind alle umweltrelevanten Aufgaben der Stadtverwaltung, von der Information, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bis zu Schutz, Kontrolle und Analyse, zusammengefasst.

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Baumfällgenehmigung, Baumschutzsatzung, Baum, Genehmigung, Ausnahmeregelung, Baumrückschnitt, Baumschnitt, Baumschutz, Kommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English