Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme als Erlaubnis- oder BefähigungsscheininhaberOnline erledigen

    Anzeige von Feuerwerken

    Beschreibung

    Vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder der Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG, das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2. Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 02.01 bis zum 30.12.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

    Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter.

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung vom Aufbau und Abbrennen des Feuerwerkes zuständig.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
     

    Ansprechpartner

    Service-Center Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleyerstraße 86

    60326 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache im Ordnungsamt ist nur mit Termin möglich. Diesen vereinbaren Sie am besten per E-Mail.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-44191(Nordend, Bornheim, Ostend, Osthafen, Griesheim, Nied)

    Telefon: +49 69 212-48145(Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt, Kalbach, Riedberg, Praunheim und Hausen)

    Telefon: +49 69 212-42296(Höchst, Schwanheim, Niederrad, Oberrad, Goldstein, Bergen-Enkheim, Seckbach, Riederwald und Fechenheim)

    Telefon: +49 69 212-42415(Innenstadt, Altstadt und Werbeveranstaltungen (alle Stadtteile))

    Telefon: +49 69 212-44192(Innenstadt, Altstadt und Werbeveranstaltungen (alle Stadtteile))

    Telefon: +49 69 212-44194(Sachsenhausen, Bahnhofsviertel)

    Telefon: +49 69 212-42448(Bockenheim, Kuhwaldsiedlung, Westend, Industriehof, Rödelheim, Sindlingen, Unterliederbach, Zeilsheim und Sossenheim)

    Telefon: +49 69 212-77419(Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim, Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Gallus, Europaviertel, Gutleutviertel)

    Telefax: +49 69 212-9743218

    E-Mail: scv@stadt-frankfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular mit den ggf. notwendigen Lageplänen.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss schriftlich in doppelter Ausfertigung erfolgen. Die Anzeige muss alle in § 23 Absatz4 der 1.SprengV benannten Angaben enthalten.

    Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige eingetreten, ist eine Änderungsanzeige ebenfalls in doppelter Ausfertigung notwendig.
     

    Kosten

    Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anzeige können von den örtlichen Ordnungsbehörden Gebühren in Höhe von 40,00 Euro - 300,00 Euro erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Feuerwerkskörper, Sprengstoff, Sprengstoffgesetz, Feuer, Kampfmittel, Pyrotechnik, Feuerwerk, SprengG, explosionsgefährliche Stoffe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de