Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)

    Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
     Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
    • Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
    • Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.

    Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Bildungspaket für bedürftige Kinder

    Sie können den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen im örtlich zuständigen Jobcenter (für SGB II Bezieher und erwerbsfähige Personen) oder örtlich zuständigen Sozialrathaus (für SGB XII Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen) persönlich abgeben oder an die zuständige Stelle senden. Wohngeld- und Kinderzuschlagbezieher senden ihren Antrag an: Zentrales Team, 51.A66, Mainzer Landstr. 315-321, 60326 Frankfurt.

    Ansprechpartner

    Bildungs- und Teilhabepaket

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschersheimer Landstraße 241-249

    60320 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    keine Angaben
     

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33133(Hotline)

    E-Mail: Bildung-Teilhabe@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

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    Sozialrathaus Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Palleskestraße 14

    Postfach

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    08:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle
     

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-45527(Informationsstelle)

    Telefax: +49 69 212-45758

    E-Mail: srh-hoechst@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Höchst ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile:

    Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Nied, Höchst und Sindlingen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

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    Sozialrathaus Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Emil-von-Behring-Straße 14

    60439 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    08:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle
     

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-32274

    Telefax: +49 69 212-9732052

    E-Mail: srh-nord@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Nord ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile:

    Niederursel, Heddernheim, Ginnheim, Kalbach-Riedberg, Bonames, Frankfurter Berg, Berkersheim, Harheim, Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach sowie Praunheim (nur PLZ 60439)

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    Technisch geändert am 08.02.2023

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    Sozialrathaus Ost, Dienstort Bergen-Enkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Voltenseestraße 2

    60388 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    08:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41211(Informationsstelle)

    Telefax: +49 69 212-41297

    E-Mail: srh-ost@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Ost - Dienstort Bergen-Enkheim ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile:

    Fechenheim, Riederwald, Seckbach, Bergen-Enkheim.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

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    Sozialrathaus Dornbusch

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grünhof 10

    60320 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    08:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle
     

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-70735(Informationsstelle)

    Telefax: +49 69 212-70687(Infostelle)

    E-Mail: srh-dornbusch@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Dornbusch ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile:

    Dornbusch, Westend-Nord, Nordend-West, Eschersheim, Eckenheim und Preungesheim

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

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    Sozialrathaus Ost, Dienstort Bornheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Eulengasse 64

    60385 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    08:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle
     

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-30547(Informationsstelle )

    Telefax: +49 69 212-30734

    E-Mail: srh-ost@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Ost - Dienstort Bornheim ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile:

    Alt- und Innenstadt, Bornheim, Nordend (Ausnahme: Stadtbezirke 201 - 203) und das Ostend

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

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    Sozialrathaus Gallus

    Adresse

    Hausanschrift

    Rebstöcker Straße 8

    60326 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    08:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle
     

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-38189(Informationsstelle)

    Telefax: +49 69 212-40192

    E-Mail: srh-gallus@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Gallus ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile:

    Griesheim, Gallus, Gutleutviertel und Bahnhofsviertel

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

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    Sozialrathaus Bockenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rödelheimer Straße 45

    60487 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    08:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle
     

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-74304(Informationsstelle)

    Telefax: +49 69 212-39080

    E-Mail: srh-bockenheim@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Bockenheim ist zuständig für die Frankfurter Stadtteile:

    Bockenheim, Rödelheim, Hausen, Praunheim und Westend-Süd

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

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    Sozialrathaus Sachsenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paradiesgasse 8

    60594 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

    Mo, Di, Do, Fr

    8:00 - 11:30 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Mo - Do

    13:00 - 15:00 Uhr
    Öffnungszeiten der Informationsstelle

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33811(Informationsstelle)

    Telefax: +49 69 212-30735

    E-Mail: srh-sachsenhausen@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sozialrathaus Sachsenhausen ist zuständig für:

    Sachsenhausen-Süd, Sachsenhausen-Nord, Oberrad und Niederrad, Goldstein, Schwanheim

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
      • Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
      • Wohngeld
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.  

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    Mittagsverpflegung, Bildungsleistung, Musikunterricht, Fahrkosten, ALG 2, ALG II, arbeitslos, Arbeitslosengeld, Teilhabe, Ausflüge, Schulbedarf, Schulausstattung, Teilhabepaket, Wohngeldempfänger, Nachhilfe, Vereinsbeitrag, Bildungsförderung, Hort, Wohngeld, Bildungspaket, Jobcenter, Arbeitslosengeld II, Bildung, Sportverein, Schülermonatskarte, Musikschule, Hartz IV, Klassenfahrt, Kinderzuschlag, Familienkasse, Sozialgeld, Mittagessen, Lernförderung, Schulausflug, Kindergeld, Sozialhilfe, hartz 4, Fahrtkosten, Mahlzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English