Bestattung AnmeldungOnline erledigen

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Bestattung

    Sie möchten die Bestattung einer verstorbenen Person in Frankfurt am Main beantragen? Mit Hilfe des Bestattungsantrags ist dies möglich. Alle benötigten Daten werden darin abgefragt. Die jeweils erforderlichen Dokumente können direkt hochgeladen werden. Im Anschluss wird der Antrag direkt an die zuständige Abteilung verschickt. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Online-Dienst

    Anmeldung einer Bestattung

    ID: L100001_383202957

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Grünflächenamt - Friedhofsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Adam-Riese-Straße 25

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33988(Grabstätte Nutzungsrechte übertragen)

    Telefon: +49 69 212-36480(Grabstätte Nutzungsrechte beantragen)

    Telefon: +49 69 212-36293(Grabmal)

    Telefon: +49 69 212-32472(Bestattung beantragen)

    E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de

    E-Mail: team-grabmal@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Anmeldung einer Bestattung

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt

    Adresse

    Postanschrift

    60275 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon: 069 212-01

    E-Mail: Servicecenter115@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Bestattung

    Antrag auf Bestattung, Zahlungsverpflichtung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Bestattung

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Begräbnis, Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestattung, Tod, Beisetzung, Bestatter, Todesfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de