Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbefall - anzeigen

    Bezirk Mitte, Abteilung 34.42 Bezirk Höchst, 34.5

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)

    E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)

    E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)

    E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)

    E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer  oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
    (Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)

    Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-45570

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbefall - anzeigen

    11,00 Euro für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde 5,50 Euro für die zweite und jede weitere Ausfertigung. 12,50 Euro Suchgebühr pro angefangene Viertelstunde. Für das Suchen von Personenstandseinträgen, Auskünfte aus den Registern und Sammelakten wird eine Gebühr in Höhe des tatsächlichen Zeitaufwands berechnet.: Gebühr ab 5.50 EUR bis 11.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauerfall, Sterbefall, Todesfall, Sterbefall-anzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de