Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_391021422

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_391021421

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Amt für Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adickesallee 67-69

    Postfach

    60322 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch.                      
    Mo – Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr             
    Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Termin anfragen. Wir prüfen dabei zunächst, ob Ihr Anliegen bei einem persönlichen Vorsprachetermin oder auf anderem Weg geklärt werden kann.                

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-34742(Allgemeine Auskünfte)

    Telefax: +49 69 212-37948

    E-Mail: info.amt64@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Adickesallee 67-69

    Postfach

    60322 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch.

    Mo – Do 8:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr   
    Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Termin anfragen. Wir prüfen dabei zunächst, ob Ihr Anliegen bei einem persönlichen Vorsprachetermin oder auf anderem Weg geklärt werden kann.                

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-47100(Servicetelefon Wohngeld)

    E-Mail: wohngeld@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld

    Gegen den Wohngeldbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Eine Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail entspricht nicht der Schriftform und genügt nicht zur Fristwahrung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld

    Keinen Wohngeldanspruch haben - Studenten und Auszubildende mit Anspruch auf Bafög und/oder Berufsausbildungsbeihilfe - alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende bei Bezug von Mietbeihilfe nach § 7 a des Unterhaltssicherungsgesetzes Der Wohngeldanspruch kann entfallen bei Personen mit erheblichem Vermögen (Sparguthaben / Wertpapieren / Immobilien / Schmuck / Kunstgegenständen)

    Bemerkungen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld

    Verzögerungen sind vermeidbar, wenn der Wohngeldantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldstelle, Mietzuschuss, Wohngeld, Wohngeldhöhe, Wohnbeihilfe, Wohngeldgesetz, Wohngeldbescheid, Wohnung, Wohnungsamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de