Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulsplatz 9

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo. 07.30 - 16.00 Uhr

    Di. 07.30 - 16.00 Uhr

    Mi. 07.30 - 16.00 Uhr

    Do. 07.30 - 16.00 Uhr

    Fr. 07.30 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41133

    Telefax: +49 69 212-9731976

    E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15

    60313 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Paulsplatz 9

    60311 Frankfurt am Main

    (Außenstelle)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)

    Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)

    Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)

    Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)

    Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)

    Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag und Wettaufwandsteuer)

    Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)

    Telefax: +49 69 212-37858

    E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Frankfurt am Main: Hundesteuer - Hund anmelden

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier, Hundesteuer, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, kommunale Steuer, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English