Eheurkunde AusstellungOnline erledigen

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, das die Ehe beurkundet hat. Das Standesamt stellt die Eheurkunde aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Eheurkunde

    Hinweise für Frankfurt am Main: Eheurkunde

    Sie haben bei den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst in Frankfurt am Main folgende Möglichkeiten, Personenstandsurkunden zu bestellen:

    • Online über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main
    • schriftlich mit einem Brief
    • durch persönliche Vorsprache 

    1. Im Internet:

    Auf der Internetseite -  https://frankfurt.de/standesamt - ist ein Bestell-Portal eingerichtet, über das Sie die Ausstellung der gewünschten Urkunden beantragen können. Während des Bestellvorgangs werden Sie gebeten:

    • eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität hochzuladen
    • über E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt ) die erforderlichen Gebühren zu begleichen

    Die gewünschten Urkunden Ihnen mit der Post übersandt. 

    2.  Per Brief

    Sie können Ihre Urkunden auch schriftlich mit folgenden zusätzlichen Angaben/Unterlagen beantragen:

    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse falls vorhanden -
    • eigenhändige Unterschrift der Bestellung
    • Kopien des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität 

    Sobald Ihre Bestellung eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail oder mit der Post eine entsprechende Gebührenrechnung. Die Gebühr können Sie mittels Überweisung oder E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt) begleichen.

    Nach Zahlungseingang werden Ihnen die gewünschten Urkunden mit der Post übersandt.

    3.Persönliche Vorsprache

    Gerne können Sie die Urkunde persönlich beantragen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. In der Regel können Sie die Urkunde direkt mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

    Online-Dienst

    Eheurkunde

    ID: L100001_383294780

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hinweise für Frankfurt am Main: Eheurkunde

    Standesamtsbezirk Mitte

    Bethmannstraße 3

    60311 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 212-73502 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de     

    Standesamtsbezirk Höchst

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)        

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Zuständigkeit

    Das Standesamt,

    • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
    • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Hinweis:

    Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Eheurkunde online

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)

    E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)

    E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)

    E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)

    E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer  oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
    (Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)

    Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-45570

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
       

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten
    • Sie sind ein Kind der Ehegatten 

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
     

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:
    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
     
    Beantragung per Post:
    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Eheschließung
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.

     
    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.

     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
    .
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Eheurkunde

    Weitere Informationen finden Sie unter  Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heirat, Ehe, Personenstandsurkunde, Eheurkunde, Ausstellung, Hochzeit, Eheschließung Bescheinigung, Eheschließung, Heiratsurkunde, Vermählung, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de