Eheschließung AnmeldungOnline erledigen

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Eheschließung; Anmeldung

    Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.

    Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.

    Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.

    Online-Dienst

    Auskunftsanfrage Eheschließung

    ID: L100001_383144690

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Hinweise für Frankfurt am Main: Eheschließung; Anmeldung

    Standesamtsbezirk Mitte

    Bethmannstraße 3

    60311 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 212-73501 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de     

    Standesamtsbezirk Höchst

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)        

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Hinweis:

    Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Auskunftsanfrage Eheschließung

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)

    E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)

    E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)

    E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)

    E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer  oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
    (Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)

    Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-45570

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: 
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: 
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: 
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: 
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: 
      •  die Eheurkunde oder
      •  den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      •  die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: 
      •  alle Heiratsurkunden
      •  alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      •  eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: 
      •  Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: 
      •  gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
      •  Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      •  Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      •  Geburtsurkunde
      •  ggf. Ehefähigkeitszeugnis
      •  Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen: 
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
       

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Standesamt, Trauung, Aufgebot, Ehevoraussetzungen, heiraten, Trauzeugen, Eheschließung, Hochzeit, Eheanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English