Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Amt für Straßenbau und Erschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adam-Riese-Straße 25

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Sondernutzung von Straßenraum:

    Telefonische Sprechzeiten:

    Mo + Di 13:00 - 15:00 Uhr

    Do + Fr 9:00 - 12:00 Uhr

    Zu den genannten Zeiten ist es für Sie ungünstig zu telefonieren? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Telefonieren zu einem anderen Zeitpunkt.

    Sie möchten persönlich vorbeikommen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen individuell einen Termin für Ihren Besuch bei uns.

    Übrige Bereiche des Amtes:
    Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33641(Servicetelefon allgemein)

    Telefon: +49 69 212-35451(Servicetelefon Sondernutzungen)

    Telefon: +49 69 212-38399(Hotline Straßenschäden Baubezirk Mitte / Süd)

    Telefon: +49 69 212-45680(Hotline Straßenschäden Baubezirk West)

    Telefon: +49 69 212-46926(Hotline Straßenschäden Baubezirk Nord / Ost)

    Telefon: +49 69 212-33299(Servicetelefon Gestattungen)

    E-Mail: amt_fuer_strassenbau_und_erschliessung@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Verkehrsraumeinschränkung, Straßenfest, Genehmigung, Poller, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Autobahnbaustelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de