Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von PlakatenOnline erledigen

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienst

    Elektronischer Bauantrag für Werbeanlagen

    ID: L100001_384103888

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt

    Adresse

    Postanschrift

    60275 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon: 069 212-01

    E-Mail: Servicecenter115@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauaufsicht Frankfurt

    Aktuelles

    • Bauberatung
    • Abbruchgenehmigungen
    • Nutzungsänderungen
    • Werbeanlagen
    • Baukontrolle
    • Grundstücksteilung
    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
    • Genehmigungen zur Umwandlung in Wohnungs- und Teileigentum
    • Genehmigungen nach der Ferienwohnungssatzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 10

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.bauaufsicht-frankfurt.de.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33567

    Telefax: +49 69 212-9730743

    E-Mail: bauaufsicht@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Elektronischer Bauantrag für Werbeanlagen

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Werbeanlage, Straßenwerbung, Werbung, Werbeplakat, Marketing, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Anlagen der Außenwerbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English