Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Bäume im bebauten Stadtgebiet (Innenbereich) werden, mit wenigen Ausnahmen durch die Baumschutzsatzung geschützt. Das Fällen dieser Bäume ist nur mit einer Genehmigung erlaubt. Unter die Baumschutzsatzung fallen Laubbäume und Ginkobäume sowie Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm sowie Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm. Der Stammumfang wird in 1 Meter Höhe gemessen. Die Baumschutzsatzung gilt nicht für: Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen; Bäume im Wald; Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in öffentlich gewidmeten Straßen; Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen;

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Umwelttelefon: Telefon: +49 (0)69 212 39100 Fax: +49 (0)69 212 39140 eMail: umwelttelefon@stadt-frankfurt.de

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Galvanistraße 28

    60486 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-44344

    Telefax: +49 69 212-39140

    E-Mail: naturschutz.info@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung

    Die Genehmigung des 1. Baumes kostet 75,00 Euro zuzüglich einer Postzustellungsurkunde von 3,45 Euro. Bei Genehmigung zusätzlicher Bäume fallen pro zusätzlichen Baum Kosten von 25,00 Euro an.: Gebühr 78.45 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Fällen, Ausnahmegenehmigung, Baum, Bäume, Artenschutz, Schnitt, Naturschutz, Landschaftsbestandteil

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English