Bodenrichtwertauskunft erstellen
Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.
Beschreibung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Über den Geodatenshop "Geodaten online" der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
Hinweise für Frankfurt am Main: Bodenrichtwerte
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt: Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren? Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer? Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Dann können Sie im Internet Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte nehmen oder schriftlich (gegen Gebühr) einen Bodenrichtwertauszug für ein bestimmtes Grundstück beantragen.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.
Ansprechpartner
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main
Adresse
Hausanschrift
Bauteil A, 6. Stock
Kontakt
Telefon: +49 69 212-36781
E-Mail: gutachterausschuss.ffm@stadt-frankfurt.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-6000
Telefax: +49 611 327605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 196 BauGB (Bodenrichtwerte)
- § 17 BauGB-AV (Hessische Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW), Anlage "Verwaltungskostenverzeichnis" - Nr. 7232
Rechtsbehelf
Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.
Verfahrensablauf
Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf.
Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
Hinweise für Frankfurt am Main: Bodenrichtwerte
Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden angefertigt und übersandt.
Sie können auch über bodenrichtwerte.frankfurt.de selbständig standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte abrufen.
Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte über das Internet können Sie über eine Orts- oder Adresssuche die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Internet ist kostenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden Gebühren erhoben.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Frankfurt am Main: Bodenrichtwerte
Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Internet ist kostenfrei. Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.
Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.
Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten:
- VBORIS-Format (XML-Format)
- WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte
- wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023
Stichwörter
BORIS, Bodenrichtwertzone, Bodenrichtwerte, Grundsteuer, Bodenpreis, Bodenrichtwertkarte, Grundstücksmarkt, Bauflächen, Immobilienmarkt, Grundstück, Immobilienbewertung, Ackerland, Bauland, Gutachterausschüsse, Bodenrichtwertinformationssystem, Gutachterausschuss