abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Zuständigkeit

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Städtische Verkehrspolizei

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 45

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Das Verkehrssicherheitstelefon können Sie zu folgenden Zeiten erreichen:

    Sa 10:00 - 18:00 Uhr

    Mo - Fr 07:00 - 22:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-36360

    Telefax: +49 69 9736911

    E-Mail: verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Sie können die Städtische Verkehrspolizei kontaktieren, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abschleppen lassen möchten oder wenn Ihr eigenes Kraftfahrzeug abgeschleppt wurde.

    Sie wurden abgeschleppt?

    Rufen Sie bei einem Frankfurter Polizeirevier an, um zu erfahren, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde. Dort erhalten Sie auch den Kontakt des Abschleppunternehmens.

    Alternativ können Sie sich auch innerhalb der Dienstzeiten an das Verkehrssicherheitstelefon des Straßenverkehrsamtes wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind

    montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr und
    samstags von 9.30 bis 18 Uhr
    unter der Rufnummer 069/212-36360 für Sie da.

    Beim Abschleppunternehmen erhalten Sie das Fahrzeug gegen Zahlung der Abschleppkosten zurück. Darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren der Stadtverwaltung sowie die Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens. Die Stadtverwaltung erhält die Verwaltungsgebühren; das beauftragte Abschleppunternehmen die Abschleppgebühren.

    Neben den Abschleppkosten erhalten Sie von der Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot (meistens innerhalb von 2 Wochen).

    Kosten

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Zuzüglich Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens: Abgabe ab 84.00 EUR bis 182.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Welche Gebühren fallen an? *

    • Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens

    Verwaltungsgebühren des Straßenverkehrsamtes (zugelassene Fahrzeuge 84 Euro; nicht zugelassene Fahrzeuge 182 Euro)

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    • beauftragtes Abschleppunternehmen
    • örtliches Polizeirevier

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Verbringung, Falschparker, Kraftfahrzeug, Halteverbot, Kfz, Umsetzung, Fahrzeug, Versetzung, Haltestelle, Entfernung von Fahrzeugen, Transporter, Auto, Pkw, Kfz-Umsetzung, Motorrad, Unfall, Diebstahl, Abschleppen, Busspur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English