Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde; Ausstellung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Geburtsurkunde; Ausstellung

    Sie haben bei den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst in Frankfurt am Main folgende Möglichkeiten, Personenstandsurkunden zu bestellen:

    • Online über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main
    • schriftlich mit einem Brief
    • durch persönliche Vorsprache 

    1. Im Internet:

    Auf der Internetseite -  https://frankfurt.de/standesamt  - ist ein Bestell-Portal eingerichtet, über das Sie die Ausstellung der gewünschten Urkunden beantragen können. Während des Bestellvorgangs werden Sie gebeten:

    • eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität hochzuladen
    • über E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt ) die erforderlichen Gebühren zu begleichen

    Die gewünschten Urkunden Ihnen mit der Post übersandt.    

    2.  Per Brief

    Sie können Ihre Urkunden auch schriftlich mit folgenden zusätzlichen Angaben/Unterlagen beantragen:

    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse falls vorhanden -
    • eigenhändige Unterschrift der Bestellung
    • Kopien des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität                  

    Sobald Ihre Bestellung eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail oder mit der Post eine entsprechende Gebührenrechnung. Die Gebühr können Sie mittels Überweisung oder E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt) begleichen.

    Nach Zahlungseingang werden Ihnen die gewünschten Urkunden mit der Post übersandt.

    3.Persönliche Vorsprache

    Gerne können Sie die Urkunde persönlich beantragen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. In der Regel können Sie die Urkunde direkt mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde online bestellen

    ID: L100001_373869188

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Geburtsurkunde; Ausstellung

    Standesamtsbezirk Mitte

    Bethmannstraße 3 

    60311 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de

    Standesamtsbezirk Höchst

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Hinweis:

    Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 33-35

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)

    Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)

    Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)

    Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)

    E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)

    E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)

    E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)

    E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)

    E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)

    E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)

    E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Seilerbahn 2

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer  oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
    (Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)

    Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-45570

    E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Weitere Voraussetzungen:

    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweis:
    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


     Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
      • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
      • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

    Beantragung per Post oder Fax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

    Kosten

    Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat."

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Geburtsurkunde; Ausstellung

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite  Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Frühgeburt, Standesamt, Anmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige, Ausstellung, internationale Geburtsurkunde, Vater, Kindesanmeldung, Sohn, Bescheinigung Geburt, Geburt, Geburtstag, Eltern, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheit, Entbindung, Geburtsbeurkundung, Klapperstorch, Kind, Tochter, Mutter, Geburtsurkunde international, Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English