Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden, Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II.

    Zuständigkeit

    an das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt.

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Möller-Platz 1

    60439 Frankfurt am Main

    ((im Nordwestzentrum))

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 1567-1

    Telefax: +49 69 1567-234

    E-Mail: havs-fra@havs-fra.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)

    Die Versorgungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Formulare

    Antragsformulare erhalten Sie von der Versorgungsbehörde.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:

    1. Ehegatte
    2. Lebenspartner
    3. Kinder
    4. Eltern
    5. Stiefeltern
    6. Pflegeeltern
    7. Enkel
    8. Großeltern
    9. Geschwister
    10. Geschwisterkinder

    Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.

    Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Sterbegeld bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Stichwörter

    Sterbemonat, Einkommensminderungen, Pflegezulage, Bestattung, Kriegsopfer, Beschädigte, Versorgungsbezüge, Sterbegeld

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de