Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)
Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen
Hinweise für Darmstadt: Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungsangebot speziell zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0-24 Jahren , für die Wohngeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird bzw. die Leistungen nach dem SGB II , dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Bei entsprechendem Bedarf haben die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen daher einen Rechtsanspruch auf Bildung sowie aufs Mitmachen und erhalten Unterstützung:
- bei mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Schulausflügen, bei mehrtägigen Fahrten und eintägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen,
- beim Schulbedarf,
- bei der Schülerbeförderung,
- bei angemessener Lernförderung,
- beim gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und Kita und
- bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).
Sind Sie an weiteren Informationen interessiert, suchen Sie mehrsprachige Flyer oder benötigen Antragsformulare?
Hier
erfahren Sie alles rund um das Bildungs- und Teilhabepaket in Darmstadt.
Mitmachen eröffnet Chancen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
- Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
- Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.
Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlaufstellen in Hessen:(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Amt für Soziales und Prävention, Abt. Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 133277
Telefax: 06151 132187
E-Mail: amt-fuer-soziales-und-praevention@darmstadt.de
Kontaktperson
Herr Christian Böhm
Frau Gürcan Frauenstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06151 133179
Telefon Festnetz: 06151 132187
Frau Ramona Hammann
Herr Jens Jaeger
Frau Gabriela Kynast-Müllner
Frau Eva Leder
Frau Katrin Link
Herr Johannes Musch
Sozialticket
Hausanschrift
E-Mail: existenzsicherung@darmstadt.de
Frau Katrin Werner
erforderliche Unterlagen
-
gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
- Wohngeld
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022
Stichwörter
ALG II, Schülermonatskarte, Jobcenter, Mahlzeit, Teilhabe, Lernförderung, Bildung, hartz 4, Klassenfahrt, Bildungsförderung, Sozialgeld, Familienkasse, Wohngeld, Mittagessen, Schulausstattung, Arbeitslosengeld, Nachhilfe, Teilhabepaket, Kindergeld, Kinderzuschlag, Hort, Wohngeldempfänger, Schulbedarf, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, arbeitslos, Bildungspaket, Hartz IV, Musikunterricht, Sportverein, Musikschule, ALG 2, Schulausflug, Mittagsverpflegung, Bildungsleistung, Ausflüge, Vereinsbeitrag, Fahrkosten, Fahrtkosten