Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel, Jugendkulturen.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Hinweise für Darmstadt: Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz der Stadt Darmstadt umfasst:
- Suchtprävention
- Prävention gegen Aggression und Gewalt
- Jugendmedienschutz
- Elternarbeit
- Beratungsgespräche
- Fortbildungen für Lehrkräfte und Schülerprojekte
Der erzieherische, präventive Jugendschutz ist zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes in Darmstadt.
Unsere Arbeit soll helfen, Kinder und Jugendliche wirksam vor negativen Einflüssen zu schützen. Dabei wollen wir auch die Eltern und Pädagogen informieren und bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützen.
Weitere Informationen:
www.bag-jugendschutz.de
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 132519
Telefax: 06151 132167
E-Mail: jugendamt@darmstadt.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Becker
Frau Christiane Bergsträßer
Frau Claudia Broghammer-Rollmann
Herr Can Deniz
Frau Dziony
Frau Sylvia Eichhorn
Frau Heike Gerstung
Frau Jeanette Herbert
Frau Pamela Jung
Frau Imke Jung-Kroh
Frau Johanna Keim
Frau Ursula Meyer
Frau Tanja Nagel
Herr Anton Oblaski
Frau Michaela Peck-Täumert
Frau Elke Schubert
Frau Karina Weber
Frau Wengel
Rechtsgrundlage(n)
- SGB VIII - Kinder- und JugendhilfegesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- JugendschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
- Der FamilienAtlasKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendgefährdende Veranstaltungen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Alkohol, Jugendschutz, Jugendschutzbestimmungen, Medien