Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Hinweise für Darmstadt: Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    Bei Fragen zu den nebenstehenden Onlinediensten wenden Sie sich gerne per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de

    Voraussetzungen:

    • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet
    • Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder
    • von dieser dauerhaft genutzt werden

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    Beschreibung

    Beantragen Sie Ihren Bewohnerparkausweis online

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Girocard

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.     durchgehend Montag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt Donnerstag 08:00 Uhr - 19:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt Hinweis für die offenen Sprechzeiten:  Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen. Lieber Bürger*innen, zwischen den Jahren, also im Zeitraum vom 27.12.2023 bis 29.12.2023, ist im Meldeamt lediglich eine Notbesetzung für besonders dringende Anliegen vorgesehen. Daher wird am Mittwoch, den 27.12.2023 sowie Freitag, den 29.12.2023 keine offene Sprechstunde stattfinden. Sollten Sie zwischen den Jahren ein dringendes Anliegen haben, dann melden Sie sich telefonisch über 06151 115 oder wenden sich per Mail an meldeamt@darmstadt.de. Wir werden Ihnen selbstverständlich gerne weiterhelfen. Ihr Meldeamt

    Kontakt

    Telefon: 06151 115

    Telefax: 06151 13473006

    E-Mail: meldeamt@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.

    Hinweise für Darmstadt: Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • ggf. Nutzungsbescheinigung, wenn nicht der Fahrzeughalter

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    Kosten

    Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.

    Hinweise für Darmstadt: Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    Die Gebühren richten sich nach der Art des benötigten Ausweises bzw. nach der der Zone in der er eingesetzt werden soll.

    • Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises (§ 45 StVO)
      Zonen: 1, H, ,R S, SK
      Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung (30,70 €)

    • Antrag auf Erteilung eines Parkausweises (§ 46 StVO)
      Zonen: i (Innenstadt), K/SCH (Kapellplatzviertel/Schulstraße),
      K (Kapellplatzviertel), JO (Johannesviertel), BE1 (Bessungen Nord), BE2 (Bessungen Ost),
      MA (Mathildenhöhe), WO (Woogsviertel), WA1 (Martinsviertel Ost)
      Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung
      - 1 Monat (30,00 €)
      - 6 Monate (70,00 €)
      - 1 Jahr (120,00 €)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anwohner, Parkausweis für Anwohner, Kfz, Bewohnerparken, Parkausweis, Parkverbot, Parkbevorrechtigung, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de