Kindertagespflege Erlaubnis
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.
Beschreibung
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.
Geeignet sind Personen,
- die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
- die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.
Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Hinweise für Darmstadt: Erlaubnis zur Tagespflege
Damit Sie als Tagesmutter/Tagesvater arbeiten können, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII ist immer dann erforderlich, wenn Sie Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreuen. In der Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren betreut.
Um eine Erlaubnis zur Tagespflege zu erhalten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Teilnahme an einem Infovormittag bei der Tageseltern Tageskinder Vermittlung (TTV) (www.tageselternvermittlung.de )
- Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, bestehend aus drei Vormittagen innerhalb einer Woche, der 1x jährlich im Familienzentrum des Jugendamtes stattfindet, Termine und Anmeldung bei der TTV
- Antrag auf Pflegeerlaubnis alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der Fachaufsicht und Beratung für Tagespflegepersonen, Frau Schädler, in einem Einzelgespräch, im Anschluss an den Vorbereitungskurs
- Teilnahme an Qualifizierungskursen im Familienzentrum im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten, jede Unterrichtseinheit hat 45 Minuten
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses , sowohl der Tagesmutter/des Tagesvaters, als auch aller volljährigen Haushaltsmitglieder
- Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung
- Nachweis der Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs für Kleinkinder
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt seitens der Fachaufsicht und Beratung Frau Schädler ein Hausbesuch, der sowohl zur Überprüfung der Eignung der Person als auch der Räumlichkeiten durchgeführt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Pflegeerlaubnis gilt für 5 Jahre. Es dürfen maximal 5 Kinder zeitgleich betreut werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt oder ausüben wird.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 133492
Telefax: 06151 133443
E-Mail: kitas@darmstadt.de
Kontaktperson
Frau Radicke
Frau Heck
Frau Jessica Huxhorn
Frau Petra Breiter
Frau Katharina Knychala
Frau Gabriele Mair
Frau Jessica Putzky
erforderliche Unterlagen
Für das Bewerbungsverfahren und zur Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.
Formulare
Für die notwendigen Formulare wenden sie sich an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet sind Personen
- die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
- die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Kindertagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
Notwendig ist ein erweitertes Führungszeugnis für alle, die Kinder in Kindertagespflege beaufsichtigen, betreuten, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben.
Alle nach 1970 geborenen Kindertagespflegepersonen müssen einen Schutz gegen Masern durch die abgeschlossene Masern-Schutzimpfung oder eine Maser-Immunität nachweisen.
Die Voraussetzungen werden durch das zuständige Jugendamt in jedem Einzelfall anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Regelungen überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), unter anderem:
- § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (SGB VIII)
- § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege (SGB VIII)
- § 72a Tätigkeitsauschluss (SGB VIII)
- § 87a Örtliche Zuständigkeit (SGB VIII)
- § 29 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Hinweise für Darmstadt: Erlaubnis zur Tagespflege
§ 43 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)- Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Verfahrensablauf
Bei Interesse für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege wenden sie sich bitte immer an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten. Dort erhalten Sie die Informationen zum Bewerbungsverfahren, der Eignungsprüfung und der notwendigen Qualifizierung. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen.
Kosten
Hinweise für Darmstadt: Erlaubnis zur Tagespflege
Kosten entstehen für die Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.
Die Teilnahme an den Kursen im Familienzentrum ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Soziales und Integration am 19.04.2022
Stichwörter
Kinderbetreuung, Kind, Kinder, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege