Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Kindertagespflege Erlaubnis

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.

    Beschreibung

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.

    Geeignet sind Personen,

    • die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
    • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

    Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

    Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.

    Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

    Hinweise für Darmstadt: Erlaubnis zur Tagespflege

    Damit Sie als Tagesmutter/Tagesvater arbeiten können, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII ist immer dann erforderlich, wenn Sie Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreuen. In der Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren betreut.

    Um eine Erlaubnis zur Tagespflege zu erhalten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Teilnahme an einem Infovormittag bei der Tageseltern Tageskinder Vermittlung  (TTV) (www.tageselternvermittlung.de )
    • Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, bestehend aus drei Vormittagen innerhalb einer Woche, der 1x jährlich im Familienzentrum des Jugendamtes stattfindet, Termine und Anmeldung bei der TTV
    • Antrag auf Pflegeerlaubnis alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der Fachaufsicht und Beratung für Tagespflegepersonen, Frau Schädler, in einem Einzelgespräch, im Anschluss an den Vorbereitungskurs
    • Teilnahme an Qualifizierungskursen im Familienzentrum im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten, jede Unterrichtseinheit hat 45 Minuten
    • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses , sowohl der Tagesmutter/des Tagesvaters, als auch aller volljährigen Haushaltsmitglieder
    • Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung
    • Nachweis der Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs für Kleinkinder

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt seitens der Fachaufsicht und Beratung Frau Schädler ein Hausbesuch, der sowohl zur Überprüfung der Eignung der Person als auch der Räumlichkeiten durchgeführt wird.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Pflegeerlaubnis gilt für 5 Jahre. Es dürfen maximal 5 Kinder zeitgleich betreut werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt oder ausüben wird.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 71

    64293 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Wochentag  Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06151 133492

    Telefax: 06151 133443

    E-Mail: kitas@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für das Bewerbungsverfahren und zur Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.

    Formulare

    Für die notwendigen Formulare wenden sie sich an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet sind Personen

    • die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
    • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

    Kindertagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

    Notwendig ist ein erweitertes Führungszeugnis für alle, die Kinder in Kindertagespflege beaufsichtigen, betreuten, erziehen oder einen vergleichbaren Kontakt haben.

    Alle nach 1970 geborenen Kindertagespflegepersonen müssen einen Schutz gegen Masern durch die abgeschlossene Masern-Schutzimpfung oder eine Maser-Immunität nachweisen.

    Die Voraussetzungen werden durch das zuständige Jugendamt in jedem Einzelfall anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und eigenen Regelungen überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), unter anderem:

    Hinweise für Darmstadt: Erlaubnis zur Tagespflege

    § 43 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII)- Erlaubnis zur Kindertagespflege.


    Verfahrensablauf

    Bei Interesse für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege wenden sie sich bitte immer an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten. Dort erhalten Sie die Informationen zum Bewerbungsverfahren, der Eignungsprüfung und der notwendigen Qualifizierung. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen.

    Kosten

    Hinweise für Darmstadt: Erlaubnis zur Tagespflege

    Kosten entstehen für die Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.

    Die Teilnahme an den Kursen im Familienzentrum ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Soziales und Integration am 19.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Kind, Kinder, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English