Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

    Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
     

    Hinweise für Darmstadt: Mietspiegelberatung

    In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

    Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

    Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

    Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie in den "Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln" des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung.

    Hinweise zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln

    Darmstädter Bürgerinnen und Bürger können sich hier beraten lassen, wenn sie den Eindruck haben, sie würden zuviel Miete zahlen

    • Die Wohnung muss sich in Darmstadt befinden
    • für den Landkreis können keine Informationen erteilt werden
    • die Mietspiegelberatung kann nicht für Sozialwohnungen genutzt werden

    Hier finden Sie den aktuellen qualifizierten Mietspiegel 2022

    (Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 2 € im Stadtfoyer, Neues Rathaus, Luisenplatz 5a  und in allen Bezirksverwaltungen. Teilhabecard-Inhaber erhalten den Mietspiegel gegen Vorlage Ihrer Karte kostenfrei)

    Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2020.
    Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2018.
    Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2016.
    Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2014.
    Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2010.

    An wen muss ich mich wenden?
    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.

    Mietspiegelrechner

    Der Mietspiegelrechner basiert auf dem qualifizierten Mietspiegel 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Gehen Sie einfach Schritt für Schritt die Eigenschaften Ihrer Immobilie durch und ermitteln Sie die Qualität der Wohnlage anhand der Stadtkarte. Der mögliche Ausdruck der Berechnung ist allerdings nicht dafür geeignet, ein formelles Mieterhöhungsverlangen zu ersetzen. Die Kappungsgrenze bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Bei Neuvermietung kann die zulässige Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen. (Bitte die in Darmstadt zutreffende Mietpreisbremse beachten)

    Die Benutzung des Mietspiegelrechners erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. Korrektheit der von Ihnen eingegebenen Daten.

    Gutachten zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels  für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2022 nach  §558 d BGB

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Amt für Wohnungswesen, Abt. Wohnraumversorgung, Sachgebiet Mietspiegel

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 71

    64293 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Wochentag  Montag bis Donnerstag;Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06151 132796

    Telefon: 06151 132799

    Telefax: 06151 133431

    E-Mail: wohnungsamt@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Qualifizierter Mietspiegel 2022

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Mietspiegelberatung

    § 558 ff BGB

    § 556 ff BGB

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Mietspiegel, Wohnraum, Wohnungsgröße, Vergleichsmiete, Mieterhöhung, Mietenspiegel, Kappungsgrenze, Wohnungsmiete, Wohnungssuche, Wohnung, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Nettokaltmiete, Mietpreisbremse, Miete, Mietpreis, Marktmiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English