Bestattung Anmeldung

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Hinweise für Darmstadt: Friedhofsangelegenheiten

    Auskünfte und Beratung zu sämtlichen Friedhofsangelegenheiten Weiteres zum Thema:

    • Darmstädter Friedhöfe - Historische Entwicklung
    • Beisetzungen und Bestattungen
    • Neue Bestattungsarten auf dem Waldfriedhof
    • Muslimische Bestattungsarten
    • Änderung der Adresse der/des Nutzungsberechtigten
    • Eberstädter Friedhof - Trauerwald

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Grünflächenamt, Abt. Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bessunger Straße 125

    64295 Darmstadt

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    Öffnungszeiten

     vormittagsnachmittagsMontag08:00 - 12:00-Dienstag08:00 - 12:00-Mittwoch08:00 - 12:0014:00 - 16:00Donnerstag08:00 - 12.00-Freitag08:00 - 12:00-Hinweisund zusätzlich nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06151 132915

    Telefon: 06151 132903

    Telefax: 06151 132932

    E-Mail: friedhoefe@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Friedhofsangelegenheiten

    • Friedhofssatzung
    • Bestattungsgesetze (einzusehen beim Grünflächenamt, Abt. Friedhöfe)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Hinweise für Darmstadt: Friedhofsangelegenheiten

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Begräbnis, Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestattung, Tod, Beisetzung, Bestatter, Todesfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de