Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Hinweise für Darmstadt: Waffenrechtliche Erlaubnisse

    • Ausstellung von Waffenbesitzkarten für Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gewerbliche Bewacher und Erben
    • Ausstellung von Waffenscheinen für besondere Personengruppen
    • Ausstellung von Europäischen Feuerwaffenpässen
    • Ausstellung von kleinen Waffenscheinen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

      Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30Dienstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Mittwoch07:00 - 12:30Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Freitag07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06151 132284

    Telefon: 06151 133961

    Telefax: 06151 13473722

    E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Waffenrechtliche Erlaubnisse

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!  

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Waffenrechtliche Erlaubnisse

    Gesetzliche Grundlagen nach dem Bundeswaffengesetz:

    • für Jäger = gültiger Jagdschein
    • für Sportschützen = Mitgliedschaft im Verein für Sportschützen
    • für Waffensammler = Gutachten über Kultur-Historische-Sammlung
    • für Erben = gültiges Testament
    • für gewerbliche Bewacher = Genehmigung zur Ausübung des Bewachergewerbes

    Kosten

    Hinweise für Darmstadt: Waffenrechtliche Erlaubnisse

    11,00 EUR bis 240,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Waffenpass, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffenschein, Waffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English