Jagdschein Erteilung

    Jagdschein

    Beschreibung

    Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

    1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
    2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

    Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

    Hinweise für Darmstadt: Untere Jagdbehörde

    Erteilung eines Jagdscheins

    Jagdscheine werden von uns nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Darmstadt ausgestellt.


    Nach Eingang des Antrags erfolgt durch die Untere Jagdbehörde eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Nach Abschluss werden Sie von der Unteren Jagdbehörde informiert.


    Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindestalter von 16 Jahren
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach § 17 BJagdG
    • Nachweis der bestanden Jägerprüfung
    • Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

      Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30Dienstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Mittwoch07:00 - 12:30Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Freitag07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06151 132284

    Telefon: 06151 133961

    Telefax: 06151 13473722

    E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheines mitzubringen sind:

    • ein gültiges Ausweisdokument,
    • aktuelle/s Passbild/er - bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Jagdbehörde, wie viele Passbilder benötigt werden
    • das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung ,
    • eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie
    • Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe.

    Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden.

    Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden.

    Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.

    Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.

    Hinweise für Darmstadt: Untere Jagdbehörde

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!  Onlineterminvergabe

    • Antrag (siehe "Formulare")
    • ein aktuelles Passfoto
    • Original und Kopie des Jägerprüfungszeugnisses
    • Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Bei der Verlängerung von Jagdscheinen sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • der Jagdschein mit freiem Feld zur Verlängerung
    • Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum
    • Personalausweis/Reisepass

    Falls der Jagdschein nicht mehr zu verlängern ist, weil sich hierzu kein freies Feld mehr in ihm befindet, wird wieder ein aktuelles Passfoto benötigt.

    Formulare

    Sind bei den unteren Jagdbehörde in der Regel abrufbar.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind:

    1. dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    2. die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde,
    3. eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und

    dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Untere Jagdbehörde

    • Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    • Hessisches Jagdgesetz (HJagdG)

    Verfahrensablauf

    Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Antrag unter Vorlage aller notwendigen Dinge bei der unteren Jagdbehörde stellt und von Seiten der Kreisverwaltung keine weiteren Prüfungsschritte vorgenommen werden müssen, kann der Jagdschein in der Regel direkt ausgestellt werden. Sofern einer Überprüfung nach dem Waffenrecht erforderlich ist, kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Ausstellungsgebühr

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Jagdabgabe

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Hinweise für Darmstadt: Untere Jagdbehörde

    Jahresjagdschein:                 80,00 €
    3-Jahresjagdschein:            190,00 €
    Tagesjagdschein:                 30,00 €
    Jugendjagdschein:               36,00 €

    Die Gebühren können am Zahlautomat, per EC oder Rechnung beglichen werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins an Ausländer, gelten besondere Bestimmungen, über die die untere Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Zwischen dem 16 und 18 Lebensjahr wird ein sogenannter Jugendjagdschein erteilt. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdliche Erfahrung vorweisen können. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Jagen, Jagd, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jäger, Wildtiere, Jagdgenehmigung, HMUKLV, Jagdausübung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de