Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

    Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.

    Beschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

    Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen

    Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird von der für den Wohnort zuständigen Behörde ausgestellt.

    Die nächste Fischerprüfung findet am 30. September 2023 statt.

    Eine Anmeldung ist aufgrund einer anstehenden Gesetzesänderung derzeit noch nicht möglich.

    Voraussetzung für einen Fischereischein:

    • ein bestehender Fischereischein oder
    • das erfolgreiche Bestehen einer Fischerprüfung.
    • Hinweis: Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet und das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben. Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe (jährlich 3,50 €) zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr zu erheben und kann bis zu vier Jahre im Voraus entrichtet werden. Hierüber wird eine Bestätigung durch die untere Fischereibehörde ausgestellt.

    Hinzu kommmt:

    • Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

    Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe

    Sonstiges:

    Alle zehn Jahre benötigt die Untere Fischereibehörde ein Behördenführungszeugnis der Belegart 0. Ein derartiges Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Fischereischein.

    Eine sofortige Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeines ist somit in den Fällen nicht möglich, wo innerhalb der letzten zehn Jahre kein Führungszeugnis der Unteren Fischereibehörde vorgelegt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

      Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30Dienstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Mittwoch07:00 - 12:30Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Freitag07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06151 132284

    Telefon: 06151 133961

    Telefax: 06151 13473722

    E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
    oder
    Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
    oder
    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
    oder
    Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles Lichtbild
       

    Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!  Onlineterminvergabe

    • persönliche Vorsprache
    • Prüfungszeugnis Fischerprüfung Original und Kopie (bei erstmaligem Antrag bei unserer Behörde)
    • ein Passfoto (entfällt bei Verlängerungen)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • das ausgefüllte Antragsformular
    • alle 10 Jahre ein Behördenführungszeugnis der Belegart O

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
    • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt "erforderliche Unterlagen")
    • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen

    § 25 Hessisches Fischereigesetz

    Rechtsbehelf

    Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid

    Verfahrensablauf

    Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:

    • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
    • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt "erforderliche Unterlagen").
    • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen.
    • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
       

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 10 Jahre (Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10,00

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18,00

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36,00

    50,00

    Hinweise für Darmstadt: Untere Fischereibehörde / Erteilung von Fischereischeinen

    • Jahresfischereischein: 17,50 €
    • 5-Jahresfischereischein: 45,00 €
    • 10-Jahresfischereischein: 86,00 €
    • Ausländer(jahres)fischereischein: 12,50 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 21.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Fischerei, Binnenfischerei, Fischer, Fischen, Fisch, Angelkarte, Angeln, Sportangler, Angelschein, Angelerlaubnis, Fischerschein, HMUKLV, Fischereischein, Angelgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English