Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
     

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

    Hinweise für Darmstadt: Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-/ummelden.

    Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung) oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

    Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.

    Zur Vornahme der An/Ummeldung ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung notwendig (Mietvertrag ist nicht ausreichend).

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

    Aufnahme in das Melderegister der Stadt Darmstadt und Änderung des Melderegisters bei:

    • Zuzug nach Darmstadt (Anmeldung) oder Umzug innerhalb von Darmstadt (Ummeldung)
    • Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält.
    • Ehepaare müssen für eine gemeinsame Hauptwohnung gemeldet sein, es sei denn, sie leben dauernd voneinander getrennt.
    • Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet. Auch hierfür besteht An- und Abmeldepflicht.
      Den Vordruck zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer finden Sie  hier.

    Für die An/Ummeldung ist eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person (außer Ehegatte benötigt jede beauftragte Person eine Vollmacht) notwendig. Hierbei werden die benötigten Daten von uns online erfasst.
    Die Vorlage eines ausgefüllten Vordruckes (siehe Box "Formulare", rechts) ist also nur notwendig, wenn Sie eine dritte Person mit der An/Ummeldung betrauen.
    In diesem Fall müsste die beauftragte Person neben der Vollmacht und dem ausgefüllten Vordruck auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei der An/Ummeldung mehrerer Personen alle Personalausweise) und den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.

    Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist immer selbständig abzumelden.

    Online-Dienst

    Elektronischen Wohnsitzanmeldung

    ID: L100001_395236407

    Beschreibung

    In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug 14 Tage Zeit, sich umzumelden. Bisher war die Anmeldung der neuen Adresse nur im Bürgeramt oder Kundenzentrum möglich. Das ändert sich gerade. Bald kann der neue Wohnsitz online angemeldet werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    an die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. 
    Montag
    08:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Dienstag
    08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Donnerstag
    08:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Freitag
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Hinweis für die offenen Sprechzeiten: 
    Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon: 06151 115

    Telefax: 06151 13473006

    E-Mail: meldeamt@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
     

    Hinweise für Darmstadt: Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes

    • Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden)
    • Identitätsausweis oder Reisepass und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
    • Wohnungsgeberbestätigung (im Original, in Kopie oder per Fax/Email)
    • Bei Wohnungseigentum wird ein Eigentümernachweis benötigt
    • Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ggf. Einverständniserklärung nicht vorsprechender Elternteile mit dem Original oder der Kopie des Ausweisdokumente
    • Mit der An/Ummeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/ Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.

    Hinweis: Für die Änderung des Zweitwohnsitzes in den Hauptwohnsitz ist keine erneute Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung notwendig.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Darmstadt: Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Anmeldung, Anmeldebescheinigung, Wohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Wohnsitzwechsel, Ummeldung, Wohnsitz anmelden, Einwohnerwesen, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Meldewesen, Wohnung, Wohnsitz ummelden, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzummeldung, Anmeldebestätigung, Meldeschein, Ummeldebestätigung, Zweitwohnsitz, Umzug, ummelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de