Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweise für Darmstadt: Gebrauch von ausländischen Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet

    Bei der Verwendung ausländischer Fahrerlaubnisse ist grundsätzlich zwischen
    - Fahrerlaubnissen aus EU-und EWR-Staaten und
    - Fahrerlaubnissen aus nicht EU-und EWR-Staaten zu unterscheiden.

    Bitte beachten Sie, dass es uns leider nicht möglich ist Sie aufgrund der Vielzahl von ausländischen Fahrerlaubnissen und den hierzu geltenden gesetzlichen Vorgaben umfassend zu informieren.

    Um Ihnen dennoch grundsätzliche Informationen zur genannten Thematik zur Verfügung zu stellen, finden Sie am rechten Bildrand unsere Informations-Flyer.
    - Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (EU-/ EWR-Staaten)  deutsch und  englisch
    - Flyer ausl. Fahrerlaubnisse (nicht EU-/ EWR-Staaten)  deutsch und  englisch

    Hinweis: Eine Terminvergabe ist aktuell nur online unter Terminvergabe möglich!

    Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte per Email an uns über fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de. Wir werden Sie sodann kontaktieren und Ihnen ggf. ein kostenloses ausführliches, persönliches Merkblatt mit allen notwendigen Unterlagen und Hinweisen für die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis aus dem Ausland erstellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06151 133587

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • Ausländischer Führerschein
    • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Fristen

    Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

    Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Bemerkungen

    Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umschreibung, Führerschein, Ausland, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de