Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Führerschein ab 17 beantragen

    Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahr-erlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehör-de stellen.

    Bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

    Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

    Hinweise für Darmstadt: BF 17 - Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17

    Jugendliche können schon mit 17 Jahren, die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Ziel von BF 17 ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.

    Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).

    Wenn der Führerschein am 18. Geburtstag abgeholt werden soll, muss dies frühzeitig (ca. 3-4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.

    Voraussetzungen:

    für Bewerber:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Erfolgreicher Sehtest
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten


    für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister

    Verfahrensablauf:
    Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich zu stellen. Die Behörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.


    Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.


    Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd)

    Hier bekommen Sie die Tipps

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06151 133587

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
      • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
      • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
      • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
      • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
      • Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
    • Unterlagen für Begleitpersonen:
      • Antragsformular für jede Begleitperson
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Kopie des gültigen Führerscheins

    Hinweise für Darmstadt: BF 17 - Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung

    • Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.)

    • Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt)
      (Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen - andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.)

    • aktuelles Lichtbild (biometrisch)

    • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17

    • Antragsformular für jede Begleitperson

    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    • Benennung der Fahrschule

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Für Bewerber und Bewerberinnen:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

    Für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: BF 17 - Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

    Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Darmstadt: BF 17 - Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17

    57,40 Euro und 8,40 Euro pro Begleitperson

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Klasse B, Begleitetes Fahren, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren ab 17, Begleitperson, Pkw, Fahranfänger, Führerschein, Führerschein mit 17, Fahranfängerinnen, Führerschein auf Probe, BF 17, Führerschein ab 17, Fahreignungsregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English