Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

    Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

    Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Wie kann ich mich vorbereiten?
    Zur Vorbereitung wird der amtliche Stadtplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfohlen. Außerdem werden Einrichtungen wie beispielsweise Ämter, Behörden, Institutionen, Schulen, Krankenhäuser (auch Stationen) sowie Krankenhäuser im Umland, Altersheime, Friedhöfe, Hotels, Gaststätten, Industriestandorte, Schwimmbäder, Sehenswürdigkeiten Tanzschulen u.ä. abgefragt. 

    Ihr Wissen sollte auch Neubaugebiete beinhalten (Bsp.: Goldparmänenweg).

    Informationen sind auch erhältlich unter: www.darmstadt-marketing.de. Ferner kann bei der Bürgerinformation am Luisenplatz auch "was ist wo" kostenfrei erworben werden.


    Nachstehend werden Ihnen einige Beispielfragen zum Proben angezeigt:

    • Fahren Sie von der Zöllerstraße in das Elisabethenstift
    • Fahren Sie vom Steinbrücker Teich in die Uniklinik Frankfurt
    • Fahren Sie von der Grazstraße in die Städtischen Kliniken Eberstadt    
    • Welche Straßen führen auf den Taunusplatz ?
    • Fahren Sie vom Altersheim Wilhelm-Röhricht-Haus in das Marienhospital
    • Fahren Sie vom Paul-Gerhardt-Platz in die Fabrikstraße
    • Fahren Sie vom Hauptbahnhof-Ostseite in das Elisabethenstift.
    • Fahren Sie von der Thomasgemeinde/Flotowstraße zum Polizeipräsidium.
    • Welche Straßen führen auf den Kennedyplatz?
    • Fahren Sie vom Goldparmänenweg zum nächstgelegenen Bahnhof der Deutschen Bahn.

    Hinweis: Gute Schriftkenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06151 133587

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
    •  Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    • Antrag (s. Kasten "Formulare" rechts)
    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
    • Kopie des aktuellen Führerscheins
    • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als zwei Jahre
    • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als 1 Jahr
    • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - Belegart 0 (zu Beantragen beim Einwohnermeldeamt)

    Bei Taxi zusätzlich:

    • Nachweis über die bestandene Ortskenntnisprüfung im Original

    Bei Krankenkraftwagen zusätzlich:

    • Erste-Hilfe Nachweis im Original

    Bei Verlängung zusätzlich:

    • Kopie des aktuellen Personenbeförderungsscheins

    Die Antragstellung erfolgt postalisch an:

    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Voraussetzungen

    • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
       bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Darmstadt: Ersterteilung Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    48,90 Euro

    Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

    Weitere Informationen

    Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis für Mietwagen, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Busführerschein, Taxiführerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Linienbus, Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English