Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein
Für folgende Länder ist der deutsche Führerschein ausreichend:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland sollte generell ein Internationaler Führerschein mitgenommen werden.
Voraussetzungen für die Beantragung in Darmstadt:
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- vorhandener Scheckkartenführerschein
Wichtig:
Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosafarbig) besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, ist vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zunächst ein Umtausch Ihres alten Führerscheins in einen (neuen) EU-Führerscheins im Scheckkartenformat erforderlich.
Bei Namensänderung:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung des Führerscheindokuments geraten.
Zusätzliche Informationen:
Internationale Führerscheine gibt es in zwei unterschiedlichen Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Beide Ausfertigungen unterscheiden sich in ihrer Gültigkeitsdauer und in den Ländern, in denen sie anerkannt werden.
Gültigkeitsdauer
Gültig für folgende Länder
Bemerkung
Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1926
1 Jahr
Ägypten, Argentinien, Chile, Indien,Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei
Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein
Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1968
3 Jahre
Alle weiteren außereuropäischen Länder, die durch den internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 nicht abgedeckt sind
Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein
Je nach Reiseziel ist es ggf. erforderlich sich beide internationale Führerscheine ausstellen zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefax: 06151 133587
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
- gültiger EU- Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein
Bei vorhandenen Scheckkartenführerschein:
- Antragsformular (siehe rechtes Kästchen)
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
- Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- falls vorhanden: gültiger Internationaler Führerschein
Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Bei vorhandenen Papierführerschein beantragen Sie bitte zuerst den Umtausch in einen Scheckkartenführerschein!
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25 b Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein
Anlage 8 b bzw. 8 c zur Fahrerlaubnisverordnung
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein
- 16,00 € bei Vorlage des Kartenführerscheines
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
internationaler Führerschein, Führerschein, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Lappen, Pariser Abkommen, Fahrausweis, Übersetzung, International, Ausland