Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein

    Für folgende Länder ist der deutsche Führerschein ausreichend:

    Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,  Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

    Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland sollte generell ein Internationaler Führerschein mitgenommen werden.

    Voraussetzungen für die Beantragung in Darmstadt:

    • Hauptwohnsitz in Darmstadt
    • vorhandener Scheckkartenführerschein

    Wichtig:

    Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosafarbig) besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, ist vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zunächst ein Umtausch Ihres alten Führerscheins in einen (neuen) EU-Führerscheins im Scheckkartenformat erforderlich.

    Bei Namensänderung:
    Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung des Führerscheindokuments geraten.

    Zusätzliche Informationen:

    Internationale Führerscheine gibt es in zwei unterschiedlichen Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Beide Ausfertigungen unterscheiden sich in ihrer Gültigkeitsdauer und in den Ländern, in denen sie anerkannt werden.

    Gültigkeitsdauer

    Gültig für folgende Länder

    Bemerkung

    Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1926

    1 Jahr

    Ägypten, Argentinien, Chile, Indien,Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei

    Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein

    Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1968

    3 Jahre

    Alle weiteren außereuropäischen Länder, die durch den internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 nicht abgedeckt sind

    Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein

    Je nach Reiseziel ist es ggf. erforderlich sich beide internationale Führerscheine ausstellen zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06151 133587

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein

    Bei vorhandenen Scheckkartenführerschein:

    • Antragsformular (siehe rechtes Kästchen)
    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
    • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • falls vorhanden: gültiger Internationaler Führerschein

    Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie postalisch an:

    Wissenschaftsstadt Darmstadt
    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Bei vorhandenen Papierführerschein beantragen Sie bitte zuerst den Umtausch in einen Scheckkartenführerschein!

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein

    Anlage 8 b bzw. 8 c zur Fahrerlaubnisverordnung

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise für Darmstadt: Internationaler Führerschein

    • 16,00 € bei Vorlage des Kartenführerscheines

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Führerschein, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Lappen, Pariser Abkommen, Fahrausweis, Übersetzung, International, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English