Jugendgerichtshilfe

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Beschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

    Hinweise für Darmstadt: Jugendhilfe im Strafverfahren

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzliche Aufgabe des
    Jugendamtes.

    Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren

    • beraten und betreuen Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und junge Volljährige von 18 bis 20 Jahren während eines Ermittlungs- und Strafverfahrens
    • beraten bei Bedarf bereits vor der polizeilichen Vernehmung
    • sind Ansprechpersonen für die Familie
    • geben Hilfestellung bei Problemen in Krisensituationen wie zum Beispiel in der Schule, Ausbildung, Familie etc.
    • begleiten die jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung
    • berichten dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bei einer anstehenden Gerichtsverhandlung zur Persönlichkeit der jungen Menschen, zum persönlichen Werdegang und ihrer familiären und sozialen Situation
    • sie unterbreiten Vorschläge, welche Maßnahmen aus Sicht des Jugendamtes pädagogisch sinnvoll sind
    • vermitteln und überwachen die angeordneten Weisungen und Auflagen
    • unterstützen bei der Schadensregulierung und Wiedergutmachung
    • besuchen junge Menschen in der Untersuchungs-und Strafhaft
    • bringen in geeigneten Fällen Täter und Opfer an einen Tisch.


    Adresse:
    Frankfurter Straße 71
    64293 Darmstadt
    Tel: 06151-132514 Service Büro
    E-Mail: Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de

    Sprechzeiten:
    Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung

    Nähere allgemeine Informationen zur Jugendgerichtsbarkeit finden Sie im Internet unter der Adresse www.dvjj.de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Jugendamt, Abteilung Jugendgerichtshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 71

    64293 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Wochentag  Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06151 132853

    Telefax: 06151 133781

    E-Mail: jugendamt@darmstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Darmstadt: Jugendhilfe im Strafverfahren

    Die Informationen und Beratungen der Jugendhilfe im Strafverfahren sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
      • Vermeidung von Untersuchungshaft
               

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Diversion, Strafverfahren, Jugendamt, Jugendhilfe, Jugendliche, Jugendgerichtshilfe, junge Straftäter, Jugendgerichtsgesetz, Jugendgerichtshelferin, Heranwachsende, Jugendgerichtshelfer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de