Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

    Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

    Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

    Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

    1. Bauart
    2. Länge nach eigener Messung
    3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
    4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

    Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5002

    Telefax: +49 6151 12-6531

    E-Mail: Landwirtschaft@rpda.hessen.de

    E-Mail: Fischerei@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
    • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.

    Fristen

    Vor Aufnahme der Aalfischerei

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    Aalfischerei Fischereifahrzeug anmelden, Aalfischerei Fischereifahrzeug registrieren, Aalfischerei Fischereifahrzeug melden, Aalfischerei Registrierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English