Taxigenehmigung Erteilung

    Taxigenehmigung beantragen

    Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde stellen.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formeller Antrag
      • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
      • Wohn- und Betriebssitz
      • bei natürlichen Personen:
        • Geburtstag, Geburtsort
        • Anzahl der Fahrzeuge
        • Fahrzeugtyp
        • Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 / § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft,

      nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleitung)

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    • Allgemeine Unterlagen
      • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
      • Gewerbeanmeldung
      • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
      • beglaubigter Handelsregisterauszug
      • Kaufvertrag

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
    • Bei einer Übertragung wird die neue Genehmigung bis zum Ablauf der übertragenen Genehmigung befristet

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Kostenhöhe variabel von 100 EUR bis zu 1.465 EUR Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, nachdem ein Widerspruch erfolglos verlief.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English