Taxigenehmigung Wiedererteilung

    Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen

    Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

    Wenn Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.

    Es kommt dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Taxibetriebs auf Grundlage einer neuen Genehmigung. Diese ist auf höchstens 5 Jahre befristet.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültige Genehmigung
    • formeller Antrag auf Wiedererteilung:
      • Name,
      • Vor und Betriebssitz,
      • bei natürlichen Personen:
        • Geburtstag,
        • Geburtsort,
        • Anzahl der Fahrzeuge,
        • Fahrzeugtyp,
        • Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person.
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV),

       nicht älter als 12 Monate

    • vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
      • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht älter als 3 Monate, von
      • der Gemeinde,
      • der Träger der Sozialversicherung und
      • der Berufsgenossenschaft,

    • für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen:
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
      • Bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
      • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
      • Bestätigung des Eichamts
      • Fahrzeugliste
      • Gewerbeanmeldung
      • beglaubigter Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
        • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste, nicht älter als 3 Monate
      • Gesellschaftsvertrag
      • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
      • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste:
        • den Gesellschaftervertrag oder
        • einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung beglaubigter Handelsregisterauszug

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder der Unternehmerin oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist gilt binnen eines Monats.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten.

    Kosten

    Kostenhöhe variabel: 100 EUR bis 1.465 EUR. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Rechtsbehelf: 

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English