Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
Wenn Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Es kommt dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Taxibetriebs auf Grundlage einer neuen Genehmigung. Diese ist auf höchstens 5 Jahre befristet.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Beschreibung
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültige Genehmigung
- formeller Antrag auf Wiedererteilung:
- Name,
- Vor und Betriebssitz,
- bei natürlichen Personen:
- Geburtstag,
- Geburtsort,
- Anzahl der Fahrzeuge,
- Fahrzeugtyp,
- Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person.
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV),
nicht älter als 12 Monate
- vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht älter als 3 Monate, von
- der Gemeinde,
- der Träger der Sozialversicherung und
- der Berufsgenossenschaft,
- für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
- Bestätigung des Eichamts
- Fahrzeugliste
- Gewerbeanmeldung
- beglaubigter Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste, nicht älter als 3 Monate
- Gesellschaftsvertrag
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste:
- den Gesellschaftervertrag oder
- einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung beglaubigter Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder der Unternehmerin oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsbehelf:
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.09.2024
Stichwörter
Genehmigung