Gastschulbeitrag oder Kostenersatz für Gastschüler an beruflichen Schulen Bewilligung

    Freistellung vom Schulbesuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen (Schulbesuch in Niedersachsen) für vollzeitschulische Bildungsgänge beantragen

    Sie möchten eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen und wohnen in Bremen. Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen wollen und in Bremen wohnen, müssen Sie einen Antrag auf Freistellung im Land Bremen stellen. 

    Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe). Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Schulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 12:00; Mo 14:00 - 17:00; Di 09:00 - 12:00; Mi 09:00 - 12:00; Do geschlossen; Fr 09:00 - 12:00; Des Weiteren können nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) auch individuelle Zeiten angeboten werden. Erreichbarkeit per Telefon während der Öffnungszeiten: Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen – Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2999 (Raum: 163/164/ 165) Anfragen zu Lehrkräfte–Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2700 (Raum: 158/167) Erreichbarkeit per Mail Allgemeine Anfragen zum Schulamt: schulamt@magistrat.bremerhaven.de Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen–Angelegenheiten: schuelerangelegenheiten@magistrat.bremerhaven.de

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
    WC: 1. OG Raum 167b

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular

      Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    Der Besuch der zuständigen Berufsbildenden Schule in Bremen muss zu Belastungen für die Schülerin/den Schüler oder deren Eltern führen (unzumutbare Härte) oder es sprechen pädagogische Gründe dafür.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag wird bei der Senatorin für Kinder und Bildung beantragt. 

    Der Antrag wird geprüft und über ihn wird entschieden. Danach ergeht eine schriftliche Mitteilung an die Antragstellerin/den Antragsteller.

    Für eine Schule in Bremerhaven ist beim Schulamt in Bremerhaven ein Antrag zu stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Im Durschnitt dauert die Bearbeitung 2 bis 3 Wochen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Merkblatt über die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Besuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen ist zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English