Freistellung vom Schulbesuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen (Schulbesuch in Niedersachsen) für vollzeitschulische Bildungsgänge beantragen
Sie möchten eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen und wohnen in Bremen. Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen wollen und in Bremen wohnen, müssen Sie einen Antrag auf Freistellung im Land Bremen stellen.
Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe). Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.
Ansprechpartner
Schulamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00; Mo 14:00 - 17:00; Di 09:00 - 12:00; Mi 09:00 - 12:00; Do geschlossen; Fr 09:00 - 12:00; Des Weiteren können nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) auch individuelle Zeiten angeboten werden. Erreichbarkeit per Telefon während der Öffnungszeiten: Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen – Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2999 (Raum: 163/164/ 165) Anfragen zu Lehrkräfte–Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2700 (Raum: 158/167) Erreichbarkeit per Mail Allgemeine Anfragen zum Schulamt: schulamt@magistrat.bremerhaven.de Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen–Angelegenheiten: schuelerangelegenheiten@magistrat.bremerhaven.de
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Voraussetzungen
Der Besuch der zuständigen Berufsbildenden Schule in Bremen muss zu Belastungen für die Schülerin/den Schüler oder deren Eltern führen (unzumutbare Härte) oder es sprechen pädagogische Gründe dafür.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag wird bei der Senatorin für Kinder und Bildung beantragt.
Der Antrag wird geprüft und über ihn wird entschieden. Danach ergeht eine schriftliche Mitteilung an die Antragstellerin/den Antragsteller.
Für eine Schule in Bremerhaven ist beim Schulamt in Bremerhaven ein Antrag zu stellen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Merkblatt über die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Besuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen ist zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.08.2024