Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Beschreibung
Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.
Ansprechpartner
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremen
Beschreibung
Arbeitnehmer- und Immissionsschutzbehörde mit Informationen zu den Bereichen Gesundheitsschutz, Gefahrenschutz, Sozialer Arbeitsschutz , Einsatz von Gefahrstoffen und Immissionschutz in bremischen Betrieben (beinhaltet auch Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Fahrpersonalrecht) - keine Gewerbean- und abmeldungen (siehe Stadtamt - Gewerbemeldestelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 08:30 - 14:00; Fr 09:00 - 13:00
Kontakt
Telefon: +49 421 361 6260
E-Mail: office@gewerbeaufsicht.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 15:00; Di 09:00 - 15:00; Mi 09:00 - 15:00; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 2407
E-Mail: office@umwelt.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:00 sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr; Fr 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: +49 511 643 0
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
erforderliche Unterlagen
- ELiA-Formulare
- (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- Sonstige Unterlagen
- gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
Voraussetzungen
- Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
- Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- In dem Genehmigungsantrag machen Sie kenntlich, dass Sie auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragen
- Die zuständige Behörde entscheidet über die Zulassung zum vorzeitigen Beginn.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.04.2024
Stichwörter
genehmigungsbedürftige Anlage