vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Beschreibung

    Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

    Ansprechpartner

    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremen

    Beschreibung

    Arbeitnehmer- und Immissionsschutzbehörde mit Informationen zu den Bereichen Gesundheitsschutz, Gefahrenschutz, Sozialer Arbeitsschutz , Einsatz von Gefahrstoffen und Immissionschutz in bremischen Betrieben (beinhaltet auch Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Fahrpersonalrecht) - keine Gewerbean- und abmeldungen (siehe Stadtamt - Gewerbemeldestelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 58-60

    28209 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 08:30 - 14:00; Fr 09:00 - 13:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 15:00; Di 09:00 - 15:00; Mi 09:00 - 15:00; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:00 sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr; Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ELiA-Formulare
      • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Sonstige Unterlagen
      •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen

    Voraussetzungen

    • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
    • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • In dem Genehmigungsantrag machen Sie kenntlich, dass Sie auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragen
    • Die zuständige Behörde entscheidet über die Zulassung zum vorzeitigen Beginn.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 10 Monate. Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

    Kosten

    290 Euro bis 5750 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    genehmigungsbedürftige Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English