Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Ansprechpartner
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremen
Beschreibung
Arbeitnehmer- und Immissionsschutzbehörde mit Informationen zu den Bereichen Gesundheitsschutz, Gefahrenschutz, Sozialer Arbeitsschutz , Einsatz von Gefahrstoffen und Immissionschutz in bremischen Betrieben (beinhaltet auch Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Fahrpersonalrecht) - keine Gewerbean- und abmeldungen (siehe Stadtamt - Gewerbemeldestelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 08:30 - 14:00; Fr 09:00 - 13:00
Kontakt
Telefon: +49 421 361 6260
E-Mail: office@gewerbeaufsicht.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 15:00; Di 09:00 - 15:00; Mi 09:00 - 15:00; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 2407
E-Mail: office@umwelt.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:00 sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr; Fr 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: +49 511 643 0
Internet
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
erforderliche Unterlagen
- ELiA-Formulare
- (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- Sonstige Unterlagen
- gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)
- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 4. BImSchV
Verfahrensablauf
- Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
- Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
7 Monate (Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
- Bremen
- Bremen
- Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.04.2024
Stichwörter
Immissionsschutz