Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

    Beschreibung

    Als wahlberechtigte Person können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
    Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
    Wählerverzeichnisses ergeben kann.
    In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen. 

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Beschreibung

    Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.

    Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.


    Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Weide 14-16

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi,Fr 09:00 - 16:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 09:00 - 18:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Sa 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Für Einsichtnahme in eigene Daten:

      Keine

    • Für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • Für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
    folgendermaßen ein:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Bearbeitungsdauer

    Enfällt

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English