Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.
Beschreibung
Als wahlberechtigte Person können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Ansprechpartner
Wahlamt
Beschreibung
Stellen Sie sicher, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024 um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Tag der Wahl in den örtlichen Wahllokalen ist nicht zulässig.
Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Mi,Fr 09:00 - 16:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Do 09:00 - 18:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024; Sa 09:00 - 13:00 Geöffnet ab 02. Mai 2024 bis 07. Juni 2024
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Für Einsichtnahme in eigene Daten:
Keine
- Für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- Für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
- Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.04.2024
Stichwörter
Wahlen