Schulzeugnisse ausstellen
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und ab Klasse 4 in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis oder (bis spätestens Jahrgangsstufe 8) einen Lernentwicklungsbericht über den Leistungsstand und die Lernentwicklung im abgelaufenen Schuljahr.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Kinder und Bildung | Abteilung Bildung | Stabsstelle Recht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 83203
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Besuch eines schulischen Bildungsgangs
- Ablegen einer Externenprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über ein Abschlusszeugnis, ein Prüfungszeugnis und ein Allgemeines Zeugnis kann frühestens 14 Tage vor dem letzten Schultag beschlossen werden. Dasselbe gilt für ein Abgangszeugnis, das zum Ende des Schuljahres ausgestellt wird.
Das Abschlusszeugnis, das Prüfungszeugnis und das Allgemeine Zeugnis sind unverzüglich nach dem Beschluss der Zeugniskonferenz auszufertigen und dem Schüler oder der Schülerin auszuhändigen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024