Schulzeugnis Ausstellung

    Schulzeugnisse ausstellen

    Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.

    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und ab Klasse 4 in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis oder (bis spätestens Jahrgangsstufe 8) einen Lernentwicklungsbericht über den Leistungsstand und die Lernentwicklung im abgelaufenen Schuljahr.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Kinder und Bildung | Abteilung Bildung | Stabsstelle Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rembertiring 8-12

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Besuch eines schulischen Bildungsgangs
    • Ablegen einer Externenprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über ein Abschlusszeugnis, ein Prüfungszeugnis und ein Allgemeines Zeugnis kann frühestens 14 Tage vor dem letzten Schultag beschlossen werden. Dasselbe gilt für ein Abgangszeugnis, das zum Ende des Schuljahres ausgestellt wird.

    Das Abschlusszeugnis, das Prüfungszeugnis und das Allgemeine Zeugnis sind unverzüglich nach dem Beschluss der Zeugniskonferenz auszufertigen und dem Schüler oder der Schülerin auszuhändigen.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine Angabe

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English