Aufnahme an einer Grundschule anmelden / Bremerhaven
Ihr Kind wird schulpflichtig? Sie möchten Ihr Kind für die Einschulung anmelden?
Beschreibung
Die Grundschule umfasst in Bremerhaven die Schuljahrgänge 1 bis 4.
Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. Im Land Bremen wird Ihr Kind in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt wird.
Auch Kinder, die in der Zeit vom 1.7. bis zum 30.9. des Jahres 6 Jahre alt werden, können ebenfalls innerhalb der Anmeldefrist das Kind für die Einschulung anmelden (Karenzzeitkind).
Die Erziehungsberechtigten erhalten zunächst eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen Ihr Kind dann in der zuständigen Grundschule anmelden.
Die Zuordnung zur Anmeldeschule richtet sich nach dem für jede Grundschule jeweiligen von der Stadtgemeinde Bremerhaven festgelegten Einzugsbezirk.
Ansprechpartner
Schulamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00; Mo 14:00 - 17:00; Di 09:00 - 12:00; Mi 09:00 - 12:00; Do geschlossen; Fr 09:00 - 12:00; Des Weiteren können nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) auch individuelle Zeiten angeboten werden. Erreichbarkeit per Telefon während der Öffnungszeiten: Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen – Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2999 (Raum: 163/164/ 165) Anfragen zu Lehrkräfte–Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2700 (Raum: 158/167) Erreichbarkeit per Mail Allgemeine Anfragen zum Schulamt: schulamt@magistrat.bremerhaven.de Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen–Angelegenheiten: schuelerangelegenheiten@magistrat.bremerhaven.de
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
Schulamt/Personal- und Schülerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do geschlossen; Fr 09:00 - 12:00; Des Weiteren können nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) auch individuelle Zeiten angeboten werden. Erreichbarkeit per Telefon während der Öffnungszeiten: Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen – Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2999 (Raum: 163/164/ 165) Anfragen zu Lehrkräfte–Angelegenheiten unter Telefon 0471 590 2700 (Raum: 158/167) Erreichbarkeit per Mail Allgemeine Anfragen zum Schulamt: schulamt@magistrat.bremerhaven.de Anfragen zu Schüler-/Schülerinnen–Angelegenheiten: schuelerangelegenheiten@magistrat.bremerhaven.de; Mo 09:00 - 12:00; Mo 14:00 - 17:00; Di,Mi 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 0471 590-2231
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 167b
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Optional (bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigen obligatorisch):
- Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten
Voraussetzungen
Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden, werden am 1. August des Jahres schulpflichtig. Schulpflichtige Kinder können nur aus "erheblichen gesundheitlichen Gründen" für 1 Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Fachaufsicht auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten müssen diesen Antrag innerhalb der Anmeldefrist abgeben. Über ein schulärztliches Gutachten wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Vielleicht wird entschieden, dass das Kind noch 1 Jahr zurückgestellt wird.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auch auf Antrag schulpflichtig werden. Über ein schulärztliches Gutachten wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche allgemeinbildende Schulen
- Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG)
- Richtlinie über die Aufnahmekapazitäten und –modalitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstrufe und Sekundarstufe I in der Stadt Bremerhaven (jährliche Anpassung)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.6. des Jahres 6 Jahre alt werden und auch für alle Kinder, die in der Zeit vom 1.7. bis zum 30.9. des Jahres 6 Jahre alt werden (Karenzzeitkind). Die Anmeldung von Karenzzeitkindern ist verbindlich. Wird im Anmeldezeitraum keine Anmeldung vorgenommen, gilt das Karenzzeitkind als nicht angemeldet.
Alle Kinder müssen in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Zuordnung zur Anmeldeschule richtet sich nach dem für jede Grundschule jeweiligen von der Stadtgemeinde Bremerhaven festgelegten Einzugsbezirk.
Wenn Ihr Kind an einer anderen öffentlichen Grundschule als die Anmeldeschule eingeschult werden soll, müssen Sie im Anmeldezeitraum den Antrag auf Anmeldung an einer anderen Grundschule, mit entsprechenden Nachweisen, in Ihrer Anmeldeschule einreichen.
Wenn Ihr Kind einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf hat, teilen Sie dies bitte bei der Anmeldung in der Schule mit.
Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule anmelden. Ist Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen und Sie benötigen keinen Schulplatz in einer öffentlichen Grundschule, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie in der privaten Grundschule.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Grundschulen, die aufgrund der Vielzahl der Kinder im festgelegten Einzugsgebiet mit einem Anmeldeüberhang (mehr Kinder als Schulplätze) in das Verfahren gehen könnten, ist es wichtig, dass Sie ebenfalls den Antrag auf Aufnahme an der Anmeldeschule ausfüllen, unterschreiben und Nachweise hinzufügen, so dass gewährleistet werden kann, dass Ihr Kind an der Anmeldeschule aufgenommen werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025